Tödliche Polizeischüsse in OldenburgPolizist muss nach Tod von Lorenz (†21) vor Gericht

Polizist muss vor Gericht
Ein konkreter Verhandlungstermin steht bislang noch nicht fest.
Hauke-Christian Dittrich/dpa

Das Landgericht lässt die Anklage zu.
Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in Oldenburg im April 2025 wird sich ein Polizist vor Gericht verantworten müssen. Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugelassen. Das teilte ein Gerichtssprecher mit.

Hauptverfahren eröffnet

Mit der Entscheidung des Landgerichts ist der Weg für das Hauptverfahren frei. Damit wird sich das Gericht mit den Umständen des Polizeieinsatzes befassen und klären, ob sich der angeklagte Beamte strafbar gemacht hat. Ein Verhandlungstermin ist bislang noch nicht bekannt.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten fahrlässige Tötung vor. Es wird davon ausgegangen, dass der Polizist irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Der 21-jährige Lorenz war in der Nacht zu Ostersonntag 2025 nach mehreren Schüssen in der Oldenburger Fußgängerzone gestorben.

Verwendete Quellen: dpa, jam