Schüsse von hintenTödliche Polizeischüsse in Oldenburg – Anklage im Fall Lorenz (†21) erhoben

Die Anklage wurde erhoben!
Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Er soll den Mann in der Nacht zu Ostersonntag von hinten erschossen haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Lorenz (†21) wurde am Oster-Wochenende von der Polizei erschossen
Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Polizisten erhoben. Dies teilte eine Sprecherin mit. „Ein vorsätzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden“, hieß es.
Der Beamte hatte in der Nacht zum Ostersonntag in der Oldenburger Innenstadt fünfmal in Richtung des jungen Mannes geschossen. Laut Obduktion wurde Lorenz an der Hüfte, am Oberkörper und am Kopf verletzt. Drei Schüsse trafen ihn von hinten, ein vierter Schuss soll ihn am Oberschenkel gestreift haben. Er starb noch am Einsatzort.
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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging der Polizist davon aus, er werde mit einem Messer angegriffen. Tatsächlich versprühte Lorenz Reizgas gegen den Beamten, ein mitgeführtes Messer benutzte er aber nicht. Demnach wollte der 21-Jährige fliehen, um nicht festgenommen zu werden. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe gab es laut Staatsanwaltschaft daher keine Notwehrlage.
Der Polizist hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer lediglich fliehen wollte, so die Staatsanwaltschaft. Daher werde der Deutsche wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Damit droht dem Polizisten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Landgericht Oldenburg entscheiden.
„Dieser Schritt ist Teil des rechtsstaatlichen Verfahrens”
„Mit der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Oldenburg steht fest, dass die Frage der Strafbarkeit in diesem äußerst komplexen wie aufwühlenden Fall vor Gericht geklärt wird“, sagt der Oldenburger Polizeipräsident Andreas Sagehorn. „Dieser Schritt ist Teil des rechtsstaatlichen Verfahrens und kann – ganz unabhängig vom Urteil – den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen bei der Verarbeitung dieses schrecklichen Ereignisses helfen. Ihnen gilt weiterhin mein Mitgefühl.”
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Der Polizeipräsident betont jedoch auch, dass bis zur Urteilsverkündung eine Unschuldsvermutung gilt. „Die Anklageerhebung ist das Resultat professioneller und sorgfältiger Ermittlungsarbeit, wobei die Staatsanwaltschaft von der Polizei vollumfänglich, transparent und neutral unterstützt wurde. Eine Selbstverständlichkeit, die in diesem Fall jedoch leider besonderer Betonung bedarf, da sie von verschiedenen Seiten infrage gestellt wurde.”
Der tödliche Polizeieinsatz in Oldenburg bewegt viele, auch weit über die Stadtgrenze hinaus. Zahlreiche Menschen begleiteten Lorenz bei der Trauerfeier und Beisetzung auf seinem letzten Weg. Der Fall heizt die Diskussionen um Polizeigewalt und Rassismus erneut an. Denn Lorenz war eine Person of Color. Einige Initiativen sprechen von strukturellem Rassismus, andere mahnen zur Ruhe. Klar ist: Die Fragen werden drängender.
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„Grundsätzlich ist es immer schrecklich und schlimm, wenn ein Mensch in Folge eines Polizeieinsatzes zu Tode kommt”
Im niedersächsischen Innenministerium sorgte der Fall für Entsetzen. „Kein Beamter, keine Beamtin möchte in eine Situation kommen, wo sie die Schusswaffe gebrauchen muss. Grundsätzlich ist es immer schrecklich und schlimm, wenn ein Mensch in Folge eines Polizeieinsatzes zu Tode kommt. Niemand möchte das“, betonte Sprecher Oliver Grimm damals im Gespräch mit RTL. (jow/dpa)
Verwendete Quellen: dpa
































