Anklage im November erhobenLorenz (†21) von Polizist erschossen – warum gibt es noch keinen Prozesstermin?

Die Ermittler werten weiterhin Video- und Audioaufzeichnungen aus und befragen Zeugen.
Im Fall Lorenz aus Oldenburg wurde bereits Anklage erhoben, ein Verfahrenstermin steht aber noch nicht fest.
Izabela Mittwollen/dpa
von Christo Tatje und Svenja Hoffmann

Am Montag (20. April) jährt sich Lorenz’ Todestag zum ersten Mal.
Am Ostersonntag 2025 hatte ein Polizist mehrfach im niedersächsischen Oldenburg auf den 21-Jährigen geschossen. Im November 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Doch auch ein halbes Jahr später ist kein Prozess terminiert. Warum dauert das so lange?

Keine akute Notwehr! Polizist schoss mehrfach von hinten auf Lorenz

Am 20. April 2025 wurde Lorenz vor einem Club abgewiesen, kurze Zeit später war er tot. Laut Polizei soll er Reizgas in die Richtung von zwei Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes gesprüht haben, mehrere Menschen wurden leicht verletzt. Er floh, einige folgten ihm. Sie ließen von ihm ab, als der 21-Jährige sie mit einem Messer bedroht haben soll.

Einsatzkräfte sprachen den Mann nach eigenen Angaben an, wieder rannte Lorenz davon. Zwei Straßen weiter traf er auf die Besetzung eines weiteren Streifenwagens. „Dort ging er bedrohlich auf die Polizisten zu und sprühte dabei Reizstoff in ihre Richtung”, schilderte die Polizei die Situation wenige Tage später. Einer der beiden Beamten schoss daraufhin mehrfach auf Lorenz. Er traf ihn von hinten an Hüfte, Oberkörper und Kopf, ein Schuss soll den Oberschenkel gestreift haben. Der 21-Jährige starb an den schweren Verletzungen.

Laut ersten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sei der Beamte davon ausgegangen, von Lorenz mit einem Messer angegriffen zu werden. Demnach soll der Polizist die Situation als Bedrohung wahrgenommen und geglaubt haben, in Notwehr zu handeln. Doch diese Einschätzung stellte sich im Nachhinein als Irrtum heraus! Laut Staatsanwaltschaft setzte Lorenz zwar Reizgas gegen den Polizisten ein, zückte aber nicht sein Messer. Stattdessen soll er versucht haben zu fliehen, um einer Festnahme zu entgehen. Der Beamte hätte das erkennen müssen, rekonstruierten die Ermittler. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe habe keine akute Notwehr bestanden.

Lese-Tipp: „Für mich war das Mord“ – Freund von Lorenz (21) kann nicht fassen, was an Ostersonntag geschah

Lorenz aus Oldenburg: Wird es überhaupt einen Prozess geben?

Nach dem tödlichen Einsatz wurde der Polizeibeamte zunächst suspendiert, im November erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn wegen fahrlässiger Tötung. Sie wirft dem Beamten vor, die Situation falsch eingeschätzt zu haben und so den Tod des 21-Jährigen verursacht zu haben. Ein vorsätzliches Tötungsdelikt sieht sie nicht, da der Polizist nach ihrer Einschätzung irrtümlich von einer Notwehrlage ausging.

Lese-Tipp: Videos aufgetaucht! Aufnahmen belasten Polizei nach tödlichen Schüssen auf Lorenz (21)

Seitdem sind fünf Monate vergangen. Als RTL bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg nachfragt, wann es zum Prozess kommt, erklärt Pressesprecherin Carolin Castagna, dass sich die Akte seit Anklageerhebung im November beim Landgericht Oldenburg befinde. „Das muss noch über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.”

Aktuell stehe nicht einmal fest, ob es überhaupt einen Prozess geben wird – trotz Anklageerhebung. Castagne erklärt weiter: „Einen Prozessauftakt kann es nur geben, wenn das Landgericht die Eröffnung beschließt.” Und diese Entscheidung stehe eben noch aus. Beschleunigen könne man sie übrigens nicht. Das ginge nur in Fällen, „in denen sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft befindet”.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

„Keine ernsthafte Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus”

Der gewaltsame Tod von Lorenz sorgte für Entsetzen, Trauer, Wut und Anteilnahme. Auch Monate nach der Tat legen Menschen Blumen und Kerzen am Tatort nieder, um an den jungen Mann zu erinnern. Aktivisten befürchten, dass die Schüsse auf den Schwarzen einen rassistischen Hintergrund haben.

Lese-Tipp: 21-Jähriger in Oldenburg von Polizei erschossen! Vater trauert um Lorenz – „Ich bin schockiert”

Bei bundesweiten Demonstrationen, Veranstaltungen und im Internet entstand eine gesellschaftliche Debatte über Polizeigewalt, Rassismus und die Notwendigkeit von Transparenz und Kontrolle bei Polizeieinsätzen. Unter den Hashtags #gerechtigkeitfürlorenz und #justiceforlorenz mehrten sich in sozialen Medien Stimmen gegen Polizeigewalt und Rassismus.

Zum Jahrestag ruft die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz” erneut zu einer Demonstration auf. Unter dem Motto „Ein Jahr ohne Lorenz” setzten zahlreiche Menschen am Sonntag (19. April) ein Zeichen und erinnerten an den jungen Mann. „Die Erschießung von Lorenz war kein Einzelfall”, meint die Initiative. „Solange es keine unabhängige Aufklärung, keine wirksamen Kontrollmechanismen und keine ernsthafte Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus gibt, wird sich daran nichts ändern.”

„Die Erhebung einer Anklage ist kein Schuldspruch”

Laut Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) ist die Aufarbeitung des Falls durch Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent, sorgfältig und rechtsstaatlich. „Ergänzende Nachermittlungen zeigen, dass Hinweisen und offenen Fragen konsequent nachgegangen wird.” Die Anklageerhebung belege, dass der Rechtsstaat funktioniere und polizeiliches Handeln überprüft werde.

Behrens verweist darauf, dass zu einem rechtsstaatlichen Verfahren die Unschuldsvermutung gehört. „Die Erhebung einer Anklage ist kein Schuldspruch. Dies gilt für Jeden und Jede in unserem Land, so natürlich auch für Polizeibeamte”, sagt sie. Es sei nun Aufgabe der unabhängigen Justiz, die Abläufe dieser Nacht gerichtlich zu bewerten und eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Wann diese Entscheidung fällt, bleibt weiter abzuwarten.

Verwendete Quelle: DPA/Mirjam Uhrich und Helen Hoffmann, eigene RTL-Recherche