In der Kriminologie beschreibt der Begriff Polizeigewalt von Polizisten ausgehende psychische und physische Gewalt. Im Auftrag des deutschen Staates hat die Polizei die innere Sicherheit aufrechtzuerhalten. Ihre Aufgabe besteht auch darin, Menschen vor unberechtigten Übergriffen und jeder Form von Willkür zu schützen. Die unmittelbare Anwendung von Gewalt ist Polizisten nur in Situationen der Notwehr erlaubt. Dabei ist jedoch immer das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Polizeiwillkür ist nur in Ausnahmesituationen gestattet
Wie ein Polizeieinsatz erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde. Gemäß dem Opportunitätsprinzip haben Polizisten innerhalb eines eng gesteckten gesetzlichen Rahmens eine gewisse Handlungsfreiheit. Bei jedem Polizeieinsatz ist jedoch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu wahren, denn Polizisten sind dazu da, menschliches Leben zu schützen. Die Anwendung von Polizeigewalt ist nur in Ausnahmesituationen gestattet, um Leben zu schützen, ganz gleich, ob es sich dabei um das Leben von Polizisten oder Zivilisten handelt. Polizeigewalt wird als Polizeiwillkür bezeichnet, wenn das Prinzip der Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Verdächtige bei der Festnahme körperlicher Misshandlung ausgesetzt sind, obwohl sie sich der Festnahme nicht widersetzen. Opfer von Polizeigewalt sind häufig Drogenabhängige, Obdachlose und Prostituierte.
Ungerechtfertigte Polizeigewalt ist eine Straftat
Auch das Ausüben psychischer Gewalt gilt als Polizeiwillkür. In diese Kategorie gehört jede Art von Drohung, um ein gewünschtes Verhalten zu erreichen. Auch die willkürliche Polizeikontrolle ohne jeden Anlass gilt als Ausübung von Polizeigewalt. Demonstranten und Journalisten sind ebenfalls häufig Opfer von Polizeiwillkür. Opfer derartiger Übergriffe können eine Strafanzeige gegen die entsprechenden Polizisten stellen. Seit einiger Zeit sind Polizisten in Deutschland mit Videokameras ausgestattet, um ihre Einsätze zu dokumentieren. Denn nicht jede von Polizisten ausgehende Gewalt erfolgt willkürlich. Häufig befinden sich Polizisten in Spannungsfeldern von Großeinsätzen, bei denen die Anwesenheit unterschiedlicher Interessengruppen mit entsprechender Gewaltbereitschaft zu erwarten ist.
Nicht jede Ausübung von Polizeigewalt erfolgt zu Unrecht
In vielen Situationen müssen Polizisten nach eigenem Ermessen innerhalb der gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen in Bruchteilen von Sekunden entscheiden, ob Gewalt anzuwenden ist oder nicht. Großeinsätze mit vielen Beteiligten auf beiden Seiten können schnell außer Kontrolle geraten, sodass sich Polizeigewalt nicht immer komplett vermeiden lässt.