„Missverständnis“ im GerichtWirbel um Davidstern-Kette – Zuschauerin muss plötzlich Schmuck ablegen

Der Mann trug eine Kette mit einem Davidstern als Anhänger.
Eine Zuschauerin wurde im Amtsgericht Flensburg aufgefordert, ihren Schmuck abzulegen. (Symbolfoto)
deutsche presse agentur
von Martina Lewinski

Ein Vorfall im Gericht sorgt für Diskussionen.
Beim Prozess gegen einen Flensburger Ladenbesitzer, der mit einem Schild „Juden haben hier Hausverbot!“ für Empörung gesorgt hatte, ist es zu einem Zwischenfall gekommen. Eine Zuschauerin wurde vor Beginn der Verhandlung aufgefordert, ihre Halskette mit einem Davidstern-Anhänger abzunehmen.

Ärger bei Einlasskontrolle

Der Vorfall ereignete sich am 1. Juni am Amtsgericht Flensburg. Dort hatte die Hauptverhandlung gegen einen 60-jährigen Geschäftsinhaber begonnen. Ihm wurde vorgeworfen, im September 2025 in seinem Laden für mehrere Stunden ein Plakat mit der Aufschrift „JUDEN haben hier Hausverbot!!!!“ ausgehängt zu haben.

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Vor Prozessbeginn wurde eine Zuschauerin bei der Sicherheitskontrolle aufgefordert, ihre offen getragene Halskette mit einem Davidstern-Anhänger abzulegen. Die Aufforderung kam von einem Mitarbeiter der sogenannten Mobilen Einsatzgruppe (MEG) des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, die Gerichte im Land bei besonderen Sicherheitslagen unterstützt.

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Die Frau kam der Aufforderung nach und verstaute die Kette in ihrem Rucksack. Nach Angaben der Justiz verlief die Situation ohne Streit oder Widerstand. Einen ausdrücklichen Widerspruch habe die Zuschauerin nicht eingelegt.

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Richterliche Anordnung sollte Provokationen verhindern

Grundlage der Maßnahme war eine Anordnung der zuständigen Richterin. Demnach sollten Gegenstände untersagt werden, die geeignet seien, „die Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal“ durch demonstratives Vorzeigen von Plakaten, Bannern oder bedruckter Kleidung zu beeinträchtigen.

Nach Angaben des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Flensburg kam es bei der Umsetzung dieser Vorgaben jedoch zu einer Unklarheit in der Kommunikation. „Tatsächlich bestand mit der Anordnung nicht die Absicht, das dezente Tragen kleiner Schmuckstücke in Form religiöser Symbole zu untersagen“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Gerichtspräsidenten.

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Die beteiligten Mitarbeitenden bedauerten das entstandene Missverständnis und das daraus resultierende Versehen. Die Sicherheitsmaßnahmen hätten dem Schutz aller Verfahrensbeteiligten und Zuschauer gedient. Ziel sei es gewesen, mögliche Provokationen, Störungen oder Auseinandersetzungen zu verhindern.

Die Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts und des Landgerichts Flensburg kündigten an, den Vorfall aufzuarbeiten. Künftig solle bei vergleichbaren Sicherheitsanordnungen mit der nötigen Differenzierung und Sensibilität vorgegangen werden.

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Gericht verurteilt 60-Jährigen

Das Amtsgericht Flensburg verurteilte den 60-jährigen Betreiber eines Trödelladens wegen des antisemitischen Aushangs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann am 17. September 2025 für mehrere Stunden gut sichtbar ein Schild in seinem Geschäft angebracht, auf dem unter anderem stand: „Juden haben hier Hausverbot!!!“. Zudem muss er als Bewährungsauflage 1.200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können innerhalb einer Woche Revision einlegen.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, Pressemitteilung der Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts