Rechtsstreit in Périgord

Wegen Virus-Krankheit: Frankreich will Pferdebesitzerin zur Sterbehilfe zwingen

Marine und Isabelle Mansais
Marine und Isabelle Mansais mit ihrer Stute.
Facebook/Marine Schouteden

Sterbehilfe oder unnötiges Töten?
„Plaisir des fleurs“ – so heißt die 20-jährige Stute von Isabelle Mansais und ihrer Tochter Marine aus Le Bugue, einem kleinen Dorf in der Region Périgord. Übersetzt heißt der Name der Stute so viel wie „Freude an Blumen“. Doch diese Freude könnte dem Pferd schon bald genommen werden, denn die französische Regierung möchte Plaisir des fleurs einschläfern lassen. Und das nur, weil sie an einem Virus leidet.
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Pferd leitet an einer infektiösen Virus-Krankheit

Seit sieben Monaten steht das Schicksal der ehemaligen Rennstute nun im Mittelpunkt eines Rechtsstreits. Bei dem gesunden Pferd ist die Infektionskrankheit EIA (Equine Infektiöse Anämie) – eine ansteckende Blutarmut – festgestellt worden. Das berichtet die Pariser Tageszeitung Le Parisien. Das Virus wird durch Steckmücken übertragen. Je nach Verlauf kann die Krankheit symptomlos verlaufen, so ist es bislang bei Plaisir des fleurs. Doch die Rechtslage in Frankreich sieht vor, auch in so einem Fall dem Pferd Sterbehilfe zu leisten, da die Krankheit nicht heilbar und auf andere Pferde übertragbar ist.

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Staat entscheidet über das Leben der Stute

Für Isabelle und Marine Mansais müssen diese Monate pure Qualen bedeuten. Anstatt ihrer Stute noch gute Lebensjahre zu ermöglichen, soll das Tier nun sterben. Zunächst gab es am 21. Oktober noch Hoffnung, denn das Verwaltungsgericht von Bordeaux hat die Verfügung, die die Tötung des Tiers verlangte, ausgesetzt. Doch dann die Wende. Am 20. November hat der Staatsrat die Entscheidung widerrufen. Das Ergebnis: Isabelle Mansais ist verpflichtet, ihrem Pferd nun Sterbehilfe zu leisten. Andernfalls würden Sanktionen drohen, berichtet Le Parisien.

Hat der Fall von „Plaisir des fleurs" trotzdem was Gutes?

Trotz drohendem Todesurteil soll der Fall von Plaisir des fleurs allerdings den Tierschutz vorangebracht haben. „Zum ersten Mal in Frankreich erkennt der Richter an, dass die emotionale Bindung eines Besitzers zu seinem Tier durch das Recht auf Achtung des Privatlebens geschützt werden muss“, sagt die Anwältin Arielle Moreau im Le Parisien. „Für die Besitzerinnen hingegen müssen wir den Gerichtsweg erneut einschlagen. Das ist schwierig“, führt sie weiter aus.

Wie die Zeitung berichtet, soll Italien beispielsweise eine andere Herangehensweise mit EIA-Erkrankungen haben. Die Italiener haben sich für Isolierung des Tieres, anstatt Sterbehilfe entschieden. (amp)

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