Sterbehilfe
Der Begriff Sterbehilfe beinhaltet die Hilfe zum oder im Sterben. Dabei kann die Sterbebegleitung gemeint sein oder die Beihilfe zum Tod.

Der Begriff Sterbehilfe ist uneinheitlich und kann verschieden ausgelegt werden. Grundsätzlich wird aber zwischen drei Arten von Sterbehilfe unterschieden. Es gibt die aktive, die indirekte und die passive Sterbehilfe.
Bei der aktiven Sterbehilfe werden dem Menschen, der den Tod wünscht, die Mittel zum Sterben verabreicht. Dies kann durch Spritzen eines starken Schmerz- und Beruhigungsmittels, aber auch in Tablettenform erfolgen. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz verboten. Eine besondere Form der aktiven Sterbehilfe ist Tötung auf Verlangen. Dabei können auch Waffen zum Einsatz kommen. Bekannt wurde 1985 ein Fall aus den USA, bei dem ein 73-Jähriger seiner kranken Frau erst Tabletten gab und sie dann erschoss.
Bei der indirekten Sterbehilfe handelt es sich um eine Grauzone. Dabei wird bei der Menge der verabreichten schmerzlindernden Medikamente ein möglicher Tod billigend in Kauf genommen. Da die Linderung der Schmerzen bei einem sterbenden Patienten im Vordergrund steht, wird das Risiko, das mit den Medikamenten einhergeht, nicht beachtet. Das höchste deutsche Strafgericht kam zu dem Schluss, dass eine Nichtverabreichung von Schmerzmitteln, wodurch der Arzt den Tod hinauszögern will, einer Körperverletzung gleichkommt.
Die passive Sterbehilfe tritt dann ein, wenn lebensverlängernde Behandlungsmaßnahmen eingestellt werden. Dazu gehören auch das Ausschalten von Beatmungsgeräten und das Stoppen von Wiederbelebungsversuchen. In einigen Fällen wurde bei Koma-Patienten die künstliche Ernährung nicht fortgeführt, sodass der Patient verhungerte.
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