Prozess in BielefeldVorwurf: Beihilfe zum Totschlag
Er wollte seinen Eltern den letzten Wunsch erfüllen. Jetzt steht Frank B. deswegen vor dem Bielefelder Landgericht. Der Vorwurf: Beihilfe zum Totschlag.
Im Januar 2024 soll der 89-jährige Vater des Angeklagten entschieden haben, dass er gemeinsam mit seiner Frau, also der Mutter des Angeklagten, sterben wollte. „Die Mutter war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage, einen freien Willen zu bilden. Sodann besorgte der Angeklagte auf Bitten seines Vaters eine tödliche Menge an Helium, Gesichtsmasken und baute eine Vorrichtung, um das Heliumgas durch einen Schlauch einzuatmen“, sagt Markus Seip vom Landgericht Bielefeld.
Vater soll überfordert mit Pflege der Mutter gewesen sein
Helium selbst ist nicht giftig. Wenn es aber in großer Menge eingeatmet wird, verdrängt es den Sauerstoff in der Lunge. Das führt zur Erstickung. Der Vater soll laut Gericht verzweifelt und überfordert mit der Pflege seiner Frau gewesen sein. Sie war demenzkrank. Das Gericht geht davon aus, dass sie nicht frei und selbstbestimmt über Leben und Tod entscheiden konnte. Deswegen ist der 60-Jährige wegen Beihilfe angeklagt. Laut dem Angeklagten sei der gemeinsame Freitod der Eltern aber schon seit Jahren Thema in der Familie gewesen. Am Todestag selbst hat der Vater dem Sohn noch eine Einverständniserklärung geschrieben. Deswegen glaubt Frank B. auch, nichts falsch gemacht zu haben.
Urteil soll Anfang August fallen
Ob die Mutter wirklich sterben wollte, muss jetzt das Gericht klären. Sollte der Angeklagte verurteilt werden, muss er mit einer Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und elf Jahren und drei Monaten rechnen. Das Urteil soll Anfang August fallen.