Jasmin B.: „Er hat eigentlich mein Leben zerstört”Sexueller Missbrauch von Schülerin – Bewährung für ehemaligen Musiklehrer

„Wie viel muss noch passieren?”
Mehrfach saß Uwe M. schon auf der Anklagebank des Amtsgerichts Zwickau – musste sich unter anderem wegen sexuellem Missbrauch und Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Wegen des mutmaßlichen Missbrauchs von Jasmin B., einer damals 15-jährigen Schülerin, ging es für den ehemaligen Musiklehrer nun erneut vor Gericht – mit einem für Opfer nur schwer zu begreifenden Urteil.
Opfer erinnern sich an die Taten von Uwe M.
„Er hat eigentlich mein Leben zerstört. Ich kann nicht normal arbeiten gehen“, erzählt Jasmin B. im RTL-Interview. „Beziehungen waren für mich lange, gerade mit einem Mann, nicht denkbar.” Nach über zwölf Jahren traut sie sich erstmals, darüber zu sprechen, was ihr in ihrer Jugend widerfahren ist. Die Erinnerungen daran verfolgen sie bis heute. Sie ist nicht das einzige Opfer von Uwe M.
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„Ich würde jetzt gerne deine Stirn küssen und dir übers Haar streichen“, erinnert sich auch Michaela B. bereits im Jahr 2020 an die anzüglichen Nachrichten, die ihr ihr ehemaliger Musiklehrer schreibt, als sie 18 Jahre alt ist. „Das ist einfach nur ekelerregend, wenn man bedenkt, wie alt wir Mädels waren.“
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An einem Gymnasium in Zwickau suchte sich der ehemalige Musiklehrer und Chorleiter aus der Machtposition heraus seine Opfer. Im Jahr 2016 wird er das erste Mal wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen verurteilt. Es folgen zwei weitere Urteile, unter anderem wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Doch der heute 64-Jährige kommt immer wieder auf Bewährung frei. Nun kam es erneut zum Prozess – wegen Missbrauchs seiner damals 15-jährigen Schülerin Jasmin B.

„Es hat sich zunächst zwischen den Beteiligten ein Vertrauensverhältnis entwickelt und der Angeklagte hatte sich auch als Ansprechpartner bei Problemen angeboten“, erklärt eine Gerichtssprecherin des Amtsgerichts Zwickau im RTL-Interview. „Im Laufe der Zeit kam es dann in fünf Fällen, zwischen den Jahren 2013 und Anfang 2016, zu sexuellen Handlungen.”
Opfer nach Urteil „fassungslos”
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Uwe M. streitet die Tat ab. Als bei der Verhandlung Audiodateien mit sexualisiertem Inhalt vorgespielt werden, behauptet der 64-Jährige, es sei nicht seine Stimme zu hören. Das sieht das Gericht anders: Uwe M. wird schließlich wegen sexuellem Missbrauch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Schmerzensgeld von 1.000 Euro verurteilt. „Das Gericht hat die Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und die Taten sehr lange zurückliegen“, erklärt die Gerichtssprecherin das Urteil. Für seine Opfer ist das nur schwer zu ertragen.

„Ich bin fassungslos”, erklärt Michaela B. nach Urteilsverkündung. „Also wie viel muss noch passieren? Wie viele müssen noch irgendwas tun? Was muss noch kommen, damit er mal eine Strafe bekommt?” Auch für Jasmin B. ist das Urteil zu mild: „Das ist nichts. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein“, erklärt sie. Für die Opfer bleibt das Gefühl, dass die Gerechtigkeit nicht gesiegt hat. Sie leiden bis heute unter den Folgen. Jasmin B will ihre traumatischen Erlebnisse in einer Therapie verarbeiten, während Uwe M. bereits angekündigt hat, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche