Sieben Stunden Horror im SchneeZum Sterben zurückgelassen? Frau (33) tot auf Gipfel gefunden – Freund angeklagt

Bergsteigerin verstirbt auf Großglöckner.
Im Februar muss sich der 36-Jährige vor Gericht verantworten (Symbolbild).
picture alliance / blickwinkel

Er lässt sie alleine im Schnee zurück!
Anfang Januar bricht eine 33-Jährige gemeinsam mit ihrem 36-jährigen Partner zu einer Tour auf den Großglockner auf. Doch die Wanderung auf dem höchsten Berg Österreichs wird zum Albtraum – am Ende stirbt die Frau sogar.

Kurz Vor Gipfel-Ziel! 33-Jährige bricht zusammen und stirbt – ihr Freund lässt sie im Schnee zurück

Mitte Januar brechen die Salzburgerin und ihr Partner am frühen Morgen zu einer Wanderung auf den Großglockner auf, berichtet die Kleinen Zeitung. Doch kurz vor dem Gipfel bricht die 33-Jährige zusammen. Um Hilfe zu holen, kehrt der 36-Jährige um und lässt die Frau alleine in der Kälte zurück. Mit fatalen Folgen: Die Salzburgerin stirbt. Nun wurde Anklage gegen den Mann erhoben. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung, berichtet die Zeitung Heute.

„Gegen 02.00 Uhr hat der Angeklagte seine Freundin schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert zirka 50 m unterhalb des Gipfelkreuzes des Großglockner zurückgelassen. Die Frau ist erfroren. Schon Stunden vorher begann offenbar der Kampf um Leben und Tod. Was sich genau am Großglockner abspielte, ist unklar. Das soll nun vor Gericht geklärt werden.

Während der 36-Jährige betont, dass die Erschöpfung innerhalb kürzester Zeit aufkam, wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, dass er zu spät reagiert habe. Zudem soll die Alpinpolizei mehrfach während der Tour angerufen und Hilfe angeboten haben. Er habe die Anrufe jedoch nicht angenommen. Sogar ein Polizeihubschrauber habe laut Kleiner Zeitung noch um 22.30 Uhr die beiden überflogen. Er sei laut Kurier losgeschickt worden, nachdem auf der Webcam ein Lichtpegel der Wanderer entdeckt worden ist. Der 36-Jährige habe den Helikopter jedoch weggeschickt.

„Da der Angeklagte im Gegensatz zu seiner Freundin mit alpinen Hochtouren bereits sehr erfahren war und die Tour geplant hat, war er als verantwortlicher Führer der Tour anzusehen“, zitiert die österreichische Zeitung die Staatsanwaltschaft. Bis zu einer möglichen Urteilsverkündung gilt die Unschuldsvermutung.

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„War ein tragischer Unglücksfall“: Todeskampf dauerte mehrere Stunden

„Meinem Mandanten tut der Tod seiner Lebensgefährtin unendlich leid“, sagte Rechtsanwalt Kurt Jelinek, der den Beschuldigten vertritt, im Interview mit der Kleinen Zeitung im Sommer. „Er möchte vor allem gegenüber der Familie der Verstorbenen sein tief empfundenes Bedauern zum Ausdruck bringen.“

Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung bestreitet Jelinek. „Aus Sicht der Verteidigung war das Ableben der Frau ein tragischer Unglücksfall“. Man habe die Tour gemeinsam geplant und sich gemeinsam vorbereitet.

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Zum Sterben zurückgelassen? So soll der Horror-Ausflug laut österreichischen Medien ausgesehen haben

  • 18. Januar, 6.45 Uhr: Die beiden brechen gemeinsam zur Tour auf.

  • 18. Januar, 9.30 Uhr: Sie erreichen die Stüdlhütte.

  • 18. Januar, 10.30 Uhr: Das Paar erreicht den Einstieg zum Stüdlgrat.

  • 18. Januar, 13.30 Uhr: Die beiden erreichen den Frühstücksplatzerl, für beide der „point of no return” hier sei das weitere Vorgehen besprochen worden.

  • 18. Januar, 20.30 Uhr: Die Witterungsbedingungen verschlechtern sich, das Paar hat Schwierigkeiten, weiterzukommen.

  • 18. Januar, 22.30-22.50 Uhr: Ein Polizeihubschrauber überfliegt die beiden und leuchtet sie an, greift jedoch nicht ein, da keine Notsignale abgeschickt werden. In den nächsten zwei Stunden versucht die Alpinpolizei immer wieder, den 36-Jährigen zu erreichen. Jedoch ohne Erfolg.

  • 19. Januar, 0.30 Uhr: Der 36-Jährige ruft die Polizei, weil seine Freundin erschöpft ist und auch er erschöpft sei.

  • 19. Januar, 2 Uhr: Er lässt die 33-Jährige zurück, um Hilfe zu holen.

  • 19. Januar, 3.30 Uhr: Der 36-Jährige ruft die Polizei erneut an und teilt mit, dass er seine Freundin allein zurücklassen musste.

  • 19. Januar, 10 Uhr: Die Bergretter treffen bei der Frau ein, da ist sie bereits seit Stunden tot.
    Wie sich die Nacht tatsächlich abspielte, wird nun vor Gericht geklärt.

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Ohne Notausrüstung und mit leichten Stiefeln – Staasanwaltschaft wirft Mann schwere Fehler vor

Gleich mehrere Fehler wirft die Staatsanwaltschaft dem Alpinisten vor: Notausrüstung, insbesondere Biwakausrüstung, sei nicht mitgeführt worden. Er habe außerdem zugelassen, dass seine Partnerin lediglich mit leichten Stiefeln unterwegs war – für die felsige Hochtour bei Eiseskälte ungeeignete Schuhe. Der Mann habe es zudem versäumt, seine unterkühlte Partnerin windgeschützt zu lagern, Rettungsdecken zu nutzen oder Gepäck abzunehmen.

„Trotz der Unerfahrenheit der Frau, die noch nie eine alpine Hochtour in dieser Länge, Schwierigkeit und Höhenlage gemacht hat, und trotz der herausfordernden winterlichen Verhältnisse hat der Angeklagte mit ihr die alpine Hochtour auf den Großglockner über den Stüdlgrat im Winter unternommen“, heißt es. Der Prozess soll in Innsbruck im Februar 2026 beginnen. Dem 36-Jährigen drohen bis zu drei Jahre Haft, berichten österreichische Medien.

Verwendete Quellen: Heute, Kleine Zeitung, Alpin und Kurier