Tote Frau im Graben auf FehmarnAngeklagter Ehemann hat immer wieder Erinnerungslücken

Manfred S., hier im grünen T-Shirt, verdeckt sein Gesicht am Landgericht Lübeck. Laut Staatsanwaltschaft kenne er sich am Fundort der Leiche aus.
Manfred S., hier im grünen T-Shirt, verdeckt sein Gesicht am Landgericht Lübeck. Laut Staatsanwaltschaft kenne er sich am Fundort der Leiche aus.
von Dominik Strothotte und Alexa von der Recke

Schon am ersten Prozesstag gibt es so viele Fragen.
Manfred S. wird vorgeworfen, seine Ehefrau getötet und ihre Leiche in einem Graben in der Nähe der Fehmarnsundbrücke abgelegt zu haben. Direkt am ersten Prozesstag sagt der Angeklagte aus und gerät ins Kreuzverhör der Staatsanwaltschaft.

Landgericht Lübeck: Angeklagter Ehemann erzählt vom Tattag

Im Landgericht Lübeck sitzt heute (17. Oktober) der 61-jährige Manfred S. auf der Anklagebank. Immer wieder muss er sich sammeln, wischt sich Tränen aus dem Gesicht. Langsam schildert er dem Gericht was am Tattag passierte. Er sei aufgewacht und habe seine Frau in der Küche laut sprechen hören: „Ich bringe alle um“, soll das Opfer laut S. gebrüllt haben. Und sie soll dann sogar mit einem Messer auf ihn losgegangen sein. Er habe sich gewehrt, als er nach der anschließenden Rangelei mit seiner Ehefrau ein Telefon aus dem Büro holen wollte, habe sie mit einem Kabelbinder um den Hals in der Küche gelegen, tot. Bis zu diesem Moment schildert der 61-Jährige die Abläufe detailliert, ab dann jedoch habe ihn die Erinnerung verlassen.

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Der Staatsanwaltschaft reicht das nicht

Fragen zu Arztbesuchen, einem alten Teppich, der Reinigung von Küche und Wohnzimmer: Die Staatsanwaltschaft löchert S. mit Fragen zu Tathergang und Tatort. Mal gibt es eine detaillierte Antwort des Angeklagten, dann wieder ein „weiß ich nicht“. Er will seine Frau nicht getötet haben, kann aber nicht ausschließen, dass er derjenige war, der sie im Straßengraben abgelegt hat. Die Staatsanwaltschaft folgert: „Sie können sich teilweise sehr gut erinnern. Ich glaube Ihnen kein Wort.“

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Auch die Gerichtsmedizin kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: Die Situation, wie sie der Angeklagte geschildert habe, passe nicht zur Leiche. Der Kabelbinder selbst habe die Frau in der Zeit nicht umbringen können. Die Verletzungen deuten auf ein Würgen hin. Acht Verhandlungstage hat das Gericht bis Mitte Dezember vorläufig angesetzt. Möglicherweise werden bis dahin noch Erinnerungslücken gefüllt und geklärt, ob Manfred S. etwas mit dem Tod seiner Frau zu tun hat, oder nicht.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherchen, dpa