Ihre Mutter hätte sterben wollenTochter angeklagt! Sie spritzt ihrer demenzkranken Mutter Insulin

Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie die Zahl der Keuchhusten-Fälle auch in Hessen zurückgegangen war, steigen die Zahlen nun wieder an. (Symbolbild)
Der 62-Jährigen wird vorgeworfen, ihrer kranken Mutter im September 2023 und im Januar 2024 eine hohe Menge Insulin verabreicht zu haben.
Fabian Sommer/dpa

Wollte sie ihrer Mutter nur das jahrelange Leiden ersparen?
Eine 62-Jährige muss sich seit Montag (14. Oktober) vor dem Landgericht Köln verantworten. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung mit Gift und versuchter Mord! Dabei wollte sie nur helfen, wie die Angeklagte betont.

Die 88-Jährige kommt mit Überdosis in Klinik

In dem Kölner Pflegedienst geht im Januar 2024 plötzlich der Alarm los. Eine 88-jährige Patientin ist nicht mehr ansprechbar. Denn: Ihr Blutzuckerspiegel ist lebensbedrohlich hoch. Die Pflegekräfte alarmieren sofort den Rettungsdienst, der die demenzkranke Frau auf die Intensivstation bringt. Dort können ihre Werte stabilisiert werden, sie überlebt und kommt zurück ins Pflegeheim - aber was, wenn sie das gar nicht wollte?

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Ihre Mutter hätte sterben wollen, sagt die 62-jährige Angeklagte. Sie gibt zu, ihrer Mutter damals eine hohe Dosis Insulin gespritzt zu haben - aber nur, weil die todkranke Frau hätte sterben wollen. Die Demenzerkrankung der 88-Jährigen schreitet immer weiter voran. Deshalb wollte die Tochter ihr ein „Leben abnehmen“, das aus Sicht der Mutter keines mehr gewesen sei.

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Ihre Mutter hätte zwei Suizidversuche unternommen

Die Angeklagte sagt aus, sie habe auf „ausdrückliche Bitte“ und „Druck“ ihrer Mutter gehandelt. Dafür spreche, dass ihre Mutter sich in der Vergangenheit schon selbst zweimal das Leben nehmen wollte, heißt es in der Erklärung. Beide Suizidversuche, damals noch ihrer eigenen Wohnung, scheitern allerdings. Dass ihre Tochter ihr schon im September 2023 Insulin verabreichte, stimme laut der Angeklagten nicht. Damals hätte sie ihrer Mutter nur Tabletten für den Suizidversuch besorgt. Erst als dieser dann scheiterte, hätte sie sich mit der Insulinvergiftung auseinandergesetzt und im Internet dazu recherchiert.

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Die Angeklagte arbeitete früher selbst als Schöffin – jetzt sitzt sie auf der Anklagebank und muss nun andere darüber entscheiden lassen, ob sie schuldig gesprochen wird oder nicht. (ise)