Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil
Todkranke wollen tödliche Dosis Betäubungsmittel kaufen - Gericht lehnt das ab
Ihr Wunsch nach einem einfachen, selbstbestimmten Tod – abgelehnt.
Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen die Erlaubnis, eine tödliche Dosis Betäubungsmittel zu kaufen. Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gibt es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, entschied das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag.
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Gericht: Gefahr von Missbrauch ist zu hoch
Sie würden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichem Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehre. Die Gefahren eines Missbrauchs dieses Mittels seien zu hoch.
Zwei Männer aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis verlangt, Natrium-Pentobarbital erwerben zu dürfen. Damit wollen sie sich zu Hause im Kreise ihrer Familien selbst töten können. Das Bundesinstitut verweist aufs Betäubungsmittelgesetz und lehnt ab.
In den Vorinstanzen hatten die Klagen der Männer keinen Erfolg. Jetzt wies das Bundesverwaltungsgericht auch ihre Revision zurück. (dpa/eku)
Hier finden Sie Hilfe bei Suizidgedanken
Kreisen Ihre Gedanken darum, sich das Leben zu nehmen? Versuchen Sie, mit anderen Menschen darüber zu sprechen! Das können Freunde oder Verwandte sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, anonym mit anderen Menschen über Ihre Gedanken zu sprechen. Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich. Hier finden Sie eine Übersicht über Hilfsangebote.
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