Bahn ändert Fahrgastrechte ab 7. Juni Verspätung und Zugausfall: In diesen Fällen gibt es für Bahnkunden keine Entschädigung mehr

Ein ICE hält Einfahrt im Kölner Hauptbahnhof. Köln, 30.07.2017 Foto:xC.xHardtx/xFuturexImage
Die Deutsche Bahn ändert ab Anfang Juni die Verordnung zu Fahrgastrechten. Dadurch werden die Rechte von Fahrgästen deutlich eingeschränkt.
imago stock&people, imago/Future Image, Christoph Hardt

Verspätungen oder Zugausfälle durch Sturm, technische Störungen oder andere Gründe: Bisher konnten Bahnkunden in vielen Fällen eine Erstattung verlangen. Doch das ändert sich ab 7. Juni. In welchen Fällen Sie KEINE Erstattung mehr verlangen können, lesen Sie hier.

In diesen Fällen muss die Bahn NICHT MEHR für eine Erstattung aufkommen

Die Bahn beschränkt ab 7. Juni die Rechte ihrer Fahrgäste. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt die neue „Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“, wie die „Welt“ berichtet. Dadurch muss die Bahn in vielen Fällen, in denen sie Fahrgästen bisher einen Teil des Ticketpreises erstattet hat, diesen nicht mehr erstatten.

In diesen Fällen muss die Bahn nicht mehr für eine Erstattung aufkommen:

  • höhere Gewalt (zum Beispiel Sturm)

  • Verschulden eines Fahrgasts

  • Verhalten Dritter (beispielsweise, wenn die Personen Gleise betreten)

  • Sabotage-Akte

In anderen Fällen muss die Bahn aber nach wie vor für eine Erstattung sorgen. Das betrifft vor allem einen Streik des Bahnpersonals. Dieser fällt explizit nicht unter höhere Gewalt.

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Weitere Änderungen ab 7. Juni

Und es gibt noch eine weitere Änderung ab 7. Juni: Fahrgäste müssen sich ab diesem Zeitpunkt gefallen lassen, dass sie auch auf einen anderen Zug eines anderen Bahnunternehmens umgebucht werden. Optional können Fahrgäste ihre Weiterreise auch selbst organisieren und der Bahn die Kosten dafür in Rechunung stellen.

Allerdings gilt diese Option nur, wenn die Bahn sich damit einverstanden erklärt und es nicht schafft, innerhalb von 100 Minuten nach der Abfahrt des Zuges, Fahrgäste auf andere Verkehrsmittel umzubuchen.

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So funktioniert die Ticketerstattung

Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort eintreffen, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Für im Internet über ein Kundenkonto gekaufte Tickets geht das mit einem Online-Antrag auf bahn.de oder über die DB-Navigator-App. Sonst bleibt nur, die Kosten schriftlich zurückverlangen. Dafür muss man das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen.

Generell gilt: Für Verspätungen ab einer Stunde erhalten die Kunden 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden 50 Prozent. Aber: Erstattungen müssen laut EU-Recht erst ab einem Betrag von vier Euro ausgezahlt werden. Bei einem Zugausfall oder einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss die Bahn ihre Reisenden theoretisch sogar mit Speisen und Getränken versorgen – falls diese verfügbar sind. (khe)

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