Ihre Fahrgast-Rechte in der Übersicht
Ticket gebucht, jetzt Streik? Was Bahnreisende einfordern können
Bahnen, Busse und Flugzeuge stehen still, der bundesweite Streik wird zur Geduldsprobe. Betroffene können in einigen Fällen immerhin Ihr Geld zurückfordern oder kostenlos auf eine Alternative umsteigen. Wir erklären, wie das funktioniert.
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Wie kann ich mir die Fahrkarte erstatten lassen?
Wer die Fahrt im Streikzeitraum nicht antreten kann, kann sich das Ticket erstatten lassen. Für online oder in der App gekaufte Tickets muss dafür ein Kulanzformular auf der DB-Webseite ausgefüllt werden. Fahrkarten, die am Schalter gekauft wurden, können nur dort zurückgegeben werden. Experten raten, die Reklamation nicht lange aufzuschieben.
Wer bei der Abwicklung mit der Bahn Probleme hat, kann zum Beispiel die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) konsultieren und online einen Schlichtungsantrag stellen. Deren Juristinnen und Juristen verhelfen Verbrauchern kostenlos zu ihrem Recht.
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Ich möchte fahren - was muss ich tun?
Wer bereits ein Ticket gebucht hat, muss die Fahrt nicht gleich abschreiben. Zwar wird ein Großteil der Verbindungen ausfallen, einige Bahnen und Busse rollen dennoch. Den Ersatzfahrplan finden Kunden in der DB Navigator App und online in der Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn. Außerdem können sich Kunden an die Streikhotline der Bahn unter der Nummer 08000/99 66 33 oder an das DB-Personal am Bahnsteig wenden.
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Ihre Meinung interessiert uns:
Kann ich bei Verspätungen Entschädigung fordern?
Kommt es bei der ausgewählten Verbindung zu Verzögerungen, haben Fahrgäste ein Recht auf Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach der Länge der Verzögerung.
Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung.
Bei mehr als 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent.
Reisende können die Ansprüche mit dem Fahrgastrechte-Formular online, im Zug oder in einem DB-Büro geltend machen. Darüber hinaus funktioniert die Reklamation im Kundenkonto auf www.bahn.de oder in der DB Navigator App.
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Auch für Inhaber von Zeitkarten kann sich eine Reklamation lohnen. Ihnen bietet die Bahn pauschale Entschädigungen bei Verspätungen von mehr als einer Stunde an.
Um die Verzögerung nachweisen zu können, sollten sich Betroffene die Störung idealerweise von DB-Beschäftigten am Bahnhof bescheinigen lassen. Alternativ genügen aber auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots vom Handydisplay, aus denen die Information über die Verspätung hervorgeht.
In bestimmten Fällen können Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Dies gilt dann, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet dann Kosten bis zu maximal 80 Euro, wenn die Originalrechnung vorliegt.
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Meine Verbindung fährt nicht: Kann ich umsteigen?
Für den Fernverkehr gilt: Fährt der Zug nicht, für den das Ticket gilt, können Fahrgäste auf eine andere Verbindung ausweichen. Auch höherwertige Züge – also zum Beispiel ICE statt IC – können dann genutzt werden. Die Zugbindung ist aufgehoben. Bereits gebuchte Tickets für den Streikzeitraum können bis 4. April flexibel genutzt werden.
Wie die Situation an den Flughäfen aussieht, sehen Sie im Video.
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