Mehrheit stimmt gegen Zustrombegrenzungsgesetz

CDU scheitert mit umstrittenem Gesetzentwurf im Bundestag

Die CDU hat in der Migrationsfrage viel riskiert und verloren!
Die Union um Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat es am Freitag (31. Januar) nicht geschafft, den umstrittenen Entwurf zum Zustrombegrenzungsgesetz durch den Bundestag zu bringen.

Gesetz erhält in zweiter Lesung keine Mehrheit

Anders als der am Mittwoch (29. Januar) angenommene 5-Punkte-Plan hätte der jetzt im Bundestag abgelehnte Entwurf des Zustrombegrenzungsgesetzes rechtliche Konsequenzen gehabt. Die Bundesregierung wäre verpflichtet gewesen, die darin vorgeschlagenen Änderungen umzusetzen, falls der Entwurf auch die Zustimmung des Bundesrats erhalten hätte. Dies galt jedoch nie als sicher.

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Brisant: Merz scheitert auch an seinen eigenen Leuten! Wie der Kanzlerkandidat bestätigt, stimmen auch zwölf Abgeordnete der Union gegen das Gesetz. Er „respektiere“ diese Entscheidung. Bedauerlich sei auch die geringere Beteiligung der FDP. „Wir haben gerade die Liste bekommen. Es hat bei der FDP zwei Nein-Stimmen, fünf Enthaltungen und 16 Nicht-Teilnahmen gegeben.“

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Friedrich Merz und die Union scheitern mit ihrem Gesetzentwurf.
DPA

Sitzungsleiterin Petra Pau teilte mit, das Zustrombegrenzungsgesetz habe in zweiter Lesung keine Mehrheit gefunden. Damit entfiel die dritte Lesung mit der Schlussabstimmung. Nach Angaben von Pau gaben 693 Abgeordnete ihre Stimmen ab: 338 Ja-Stimmen, 350 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Zuvor hatten neben Vertretern von CDU/CSU auch Abgeordnete der AfD, der FDP, des BSW und Fraktionslose Zustimmung signalisiert. SPD und Grüne hatten die Pläne heftig kritisiert.

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„Demontage von Friedrich Merz als Kanzlerkandidat”

Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel geht davon aus, dass die Mehrheit bei der Abstimmung über das Migrationsgesetz wegen Abweichlern in der Unions-Fraktion nicht zustande gekommen ist. „Das ist die Demontage von Friedrich Merz als Kanzlerkandidat gewesen“, erzählt sie nach der Abstimmungs-Niederlage. Seine eigene Fraktion habe ihn „abgesägt.“ „Er kann kein Kanzler, er kann kein Kanzlerkandidat“, so Weidel.

Weidel hat die Union erneut aufgefordert, mit ihrer Partei zusammenzuarbeiten. (Archivbild)
Alice Weidel kritisiert Friedrich Merz scharf.
Sebastian Kahnert/dpa

Was sich heute ereignet habe, sei „die Implosion einer konservativen Volkspartei.“ Merz könne das Land nicht führen, er könne nicht einmal seine eigene Fraktion führen. „Friedrich Merz ist als Tiger gesprungen und endete als Bettvorleger.“ Weidel versichert, dass die AfD-Fraktion geschlossen für das Gesetz gestimmt habe. „Es gibt keine Abweichler, die einem berechtigten Anliegen in den Rücken fallen.“

Erleichterung bei der Linken und den Grünen

Die Vorsitzende der Linke-Gruppe, Heidi Reichinnek, begrüßt das Scheitern des umstrittenen Antrags im Bundestag. „Ich bin sehr erleichtert“, erzählt sie dem TV-Sender Phoenix. Ohne die Stimmen der Linke hätte die Ablehnung so nicht funktioniert. Reichinnek nannte es zugleich „schrecklich, dass es überhaupt so weit kommen musste.“

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Auch die Grünen reagieren erleichtert auf das Ergebnis. Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann spricht von einer guten Nachricht nach einem sehr schwierigen Tag im Bundestag. Zugleich ergänzt sie, es seien „große Risse“ in der demokratischen Mitte sichtbar geworden. „Darüber kann niemand froh sein.“

Co-Fraktionschefin Katharina Dröge wirft der Union mit Blick auf Verhandlungen einen Erpressungsversuch vor. Sie habe nach dem Motto gehandelt: „Stimmt zu, sonst stimmen wir mit den Nazis.“ Sie ergänzt: „Man sieht schon jetzt, wie zersetzend es ist für die parlamentarische Demokratie, wenn demokratische Kräfte anfangen, mit Rechtsextremen Bündnissen zu schließen.“

Was steht in dem Gesetzentwurf?

Kern des Gesetzentwurfs der Unionsfraktion ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus. Zu dieser Gruppe gehören in Deutschland viele Syrerinnen und Syrer. Die Befugnisse der Bundespolizei hätten erweitert werden sollen. So wäre die Bundespolizei berechtigt gewesen, Ausreisepflichtige in ihrem Zuständigkeitsbereich – etwa an Bahnhöfen – selbst abschieben zu dürfen.

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Die Union pochte in ihrem Entwurf zudem auf eine „Begrenzung” des Zuzugs von Ausländern. Diese Begrenzung sollte wieder ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden. Das hat die inzwischen auf Rot-Grün reduzierte Ampel-Koalition gestrichen. (ele, mit dpa)