Diäten, Kostenpauschale, Mitarbeiter-Gehälter und Co.Was verdient eigentlich ein Bundestagsabgeordneter 2025?

Verantwortung für Deutschlands Zukunft – aber lohnt sich das auf dem Konto?
Sie sollen unsere Meinungen in Berlin vertreten und treffen wichtige Entscheidungen für unser Land: Bundestagsabgeordnete. Nun ziehen erneut 630 Abgeordnete in den Bundestag ein. Aber was landet jeden Monat auf dem Konto der Mitglieder? Wir haben den Gehalts-Check gemacht und verraten euch, wie viel Geld den Abgeordneten neben den Diäten zur Verfügung steht.
Grundgehalt bei Abgeordneten: Wie hoch sind die Diäten?
Die Abgeordnetenentschädigung, wie das Gehalt offiziell heißt, beträgt seit dem 1. Juli 2024 monatlich 11.227,20 Euro (Stand März 2025). Das Geld ist einkommenssteuerpflichtig. Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung müssen die Abgeordneten aber nicht zahlen. Es gibt kein 13. Gehalt, keine Sonderzahlungen und kein Urlaubsgeld.
Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung wird stets zum 1. Juli angepasst. Zum aktuellen Zeitpunkt steht eine Diäten-Erhöhung um 5,4 Prozent im Raum – ein Wert, der aus ersten Neuberechnungen zur Lohnentwicklung, durchgeführt vom Statistischen Bundesamt, stammt. Damit könnten Mitte 2025 bereits neue Diäten für die Bundestags-Abgeordneten gelten.
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Amtsausstattung als Zusatz: Steuerfreie Aufwandspauschale für Bundestagsabgeordnete
Abgeordnete haben Wahlkreisbüros oder brauchen für ihren Job oft einen zweiten Wohnsitz in Berlin. Deshalb bekommen sie zusätzlich zum Grundgehalt eine „Amtsausstattung“. Ein Teil dieser Amtsausstattung ist eine steuerfreie Aufwandspauschale von 5.349,58 Euro im Monat. Diese Kostenpauschale wird einmal jährlich, am 1. Januar, in Hinblick auf die Lebenshaltungskosten angepasst.
Darüber hinaus haben sie auch Anspruch auf ein eingerichtetes Büro (54 Quadratmeter) in Berlin für sich und ihre Mitarbeiter – inklusive Kommunikationsgeräten und Möblierung.
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Abgeordnete erhalten Geld für Büroausstattung
Zusätzlich zu den insgesamt 16.576,78 Euro steht den Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12.000 Euro zur Verfügung. Von diesem Geld können sie Laptops, Handys oder Kopfhörer bezahlen. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern darf nur direkt in die Ausstattung fließen. Jeder Abgeordnete kann selbst entscheiden, wie er das Geld einsetzt.
Für neue gewählte Abgeordnete im Bundestag kommen im ersten Jahr sogar noch 255,65 Euro hinzu!
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Bekommen Abgeordnete ihre Reisen bezahlt?
Innerhalb von Berlin können die Abgeordneten die vorhandenen Dienstfahrzeuge mitbenutzen. Außerdem haben sie eine Freifahrkarte für die Deutsche Bahn. Und auch Flüge bekommen sie innerhalb von Deutschland bezahlt, wenn sie für ihre Arbeit als Abgeordnete unterwegs sind. Wenn ein Abgeordneter aber in seinem Wahlkreis unterwegs ist, muss er das selbst aus der Aufwandspauschale (5.349,58 Euro) bezahlen.
Zusätzliches Geld für die Bezahlung von Mitarbeitern
Pro Monat stehen den Abgeordneten für Mitarbeiter 25.874 Euro zur Verfügung. Das Geld sehen die Abgeordneten allerdings nie, sondern die Bundestagsverwaltung zahlt es direkt an die Mitarbeiter. Verwandte oder dürfen aber von diesem Geld nicht bezahlt werden.
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Nebeneinkünfte: Dürfen Abgeordnete neben ihren Diäten Einkünfte erzielen?
Abgeordnete dürfen nach Absprache auch Nebeneinkünfte haben, die müssen sie aber offenlegen. Oft besetzen sie zum Beispiel zusätzlich zu ihrer Abgeordnetentätigkeit noch Ämter in ihrer Partei oder sind im Beirat von Unternehmen oder Stiftungen. Diese Nebeneinkünfte müssen ganz normal versteuert werden.
Eine Auswertung zu den veröffentlichungspflichtigen Nebeneinkünften aus Oktober 2024 zeigt, dass fast die Hälfte, 337 der Abgeordneten, Nebeneinkünfte hatte. Zusammengerechnet verdienten sie insgesamt mehr als 51 Millionen Euro „nebenbei“. Während einige sich paar hundert Euro dazu verdienten, holten sich andere mehrere zehntausend.
Abgeordneten-Gehalt im Vergleich zum Durchschnittseinkommen in Deutschland
Das Grundgehalt eines Abgeordneten beträgt 11.227,20 Euro. Hinzu kommen monatlich die Kostenpauschale von 5.349,58 Euro sowie das Geld, welches für die Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird, in Höhe von 25.874 Euro. Pro Jahr dürfen die Abgeordneten 12.000 Euro maximal für ihre Büroausstattung ausgeben. Nehmen wir an, dass diese proportional auf alle 12 Monate verteilt wird, ergeben sich 1.000 Euro monatlich. Insgesamt können Abgeordnete also pro Monat über 43.450,78 Euro verfügen - und das ohne Nebeneinkünfte.
Frei verfügen können sie nicht über den ganzen Betrag, sondern nur über ihr Grundgehalt von 11.227,20 Euro. Der Rest muss für Büros, Ausstattung oder Mitarbeiter genutzt werden.
Das monatliche Durchschnittseinkommen in Deutschland lag im April 2024 laut Statistischem Bundesamt bei 4.634 Euro. Abgeordnete verdienen damit deutlich mehr als der deutsche Durchschnitt, müssen von dem Geld allerdings auch viele Ausgaben stemmen, die andere Arbeitnehmer nicht haben.
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