Wo ihr Hilfe findet Wie kommt man wieder raus aus den Schulden?

Was tun, wenn die Schuldenfalle zuschnappt?
Trennung, Krankheit, Jobverlust – es gibt viele Gründe, warum man sich verschuldet. In Deutschland waren im Jahr 2023 5,7 Millionen Menschen betroffen. Und wer einmal in der Schuldenfalle ist, kommt schwer wieder raus. Irgendwann reicht es dann nicht mal mehr für die allernötigsten Dinge. Wie entflieht man dem Teufelskreis?
Bei Schulden mit einem P-Konto die Notbremse ziehen
Wird Schuldnern ein Pfändungsbescheid zugestellt, sollten sie schnell reagieren. Damit sie weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können, können sie ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen – kurz: P-Konto. „Das kann der Verbraucher bei seiner Bank beantragen“, erklärte Marcus Köster, Jurist der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, bereits im Jahr 2021.
Beim P-Konto liegt der gesetzliche Grundfreibetrag seit dem 1. Juli 2024 bei 1.500 Euro pro Monat. Wer eine Familie versorgt, erhält weitere Freibeträge.
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Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen in der Schuldenfalle
Als Nächstes sollten Schuldner sich Hilfe holen. Das kann eine gemeinnützige Schuldnerberatung sein oder ein spezialisierter Rechtsanwalt. „Zunächst listet ein Berater gemeinsam mit dem Verbraucher auf, welche Schulden vorhanden sind und wie viel an Einkommen zur Verfügung steht”, erläuterte Andre Kraus, Kölner Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Wichtig: Jeder betroffene Verbraucher kann sich kostenlos beraten lassen. Oft ist auch ein Video-Call oder Telefontermin möglich. Kostenlose Beratungsangebote gibt es unter anderem von:
der Caritas
dem Deutschen Roten Kreuz
der Diakonie
der Arbeiterwohlfahrt
der Verbraucherzentrale
der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
Im nächsten Schritt werden die Forderungen rechtlich geprüft und die Gläubiger angeschrieben. Ziel ist es, sich außergerichtlich zu einigen und etwa eine Ratenzahlung oder einen Teilerlass der Schulden zu erreichen.
Tipp: Für viele verschuldete Menschen sind vor allem der Gang zum Briefkasten und die immer wieder kommenden Rechnungen problematisch. Viele sind dadurch psychisch sehr belastet. Wenn ihr wollt, kann der Schuldnerberater den gesamten Schriftverkehr übernehmen und selbst mit den Gläubigern verhandeln, um zum Beispiel Zahlungsaufschübe zu erreichen. Die Post geht dann direkt zur Schuldnerberatungsstelle.
Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
Scheitert der Einigungsversuch, können Betroffene beim zuständigen Amtsgericht Verbraucherinsolvenz beantragen, verbunden mit dem Antrag auf Erteilung der „Restschuldbefreiung“. Eine Verbraucherinsolvenz ist übrigens das gleiche wie eine Privatinsolvenz, es handelt sich hier lediglich um den juristisch korrekten Begriff.
Warum sich eine solche Privatinsolvenz lohnt? Sie bietet allen verschuldeten Menschen die Möglichkeit, sich in der Regel innerhalb von drei Jahren von den Schulden zu befreien. Zunächst wird alles, was noch an pfändbaren Vermögenswerten vorhanden ist, an die Gläubiger verteilt. In den drei folgenden Jahren wird der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder abgeführt, den das Gericht bestellt hat.
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Reichen diese Beträge nicht aus, um die gesamten Schulden zu tilgen, entscheidet danach ein Gericht, ob man von seinen restlichen Schulden befreit wird. Das ist dann die sogenannte Restschuldbefreiung. Sie ist besonders wichtig für all jene, die so große Schuldenberge angehäuft haben, dass sie mit dem eigenen Einkommen nicht mehr zurückzuzahlen sind oder Menschen, die während des Insolvenzverfahrens arbeitsunfähig werden. „Bei Schuldnern, die in den zurückliegenden Jahren ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, gibt das Gericht dem Antrag auf Restschuldbefreiung in aller Regel statt“, erklärte Köster.
Wer im laufenden Verfahren seine Schulden vorzeitig loswerden will, kann mit den Gläubigern einen Insolvenzplan vereinbaren und ihnen etwa einen Prozentsatz der Schulden als Sofortzahlung anbieten. Geht die Mehrheit der Gläubiger darauf ein und wird dies vom Gericht abgesegnet, ist der Verbraucher seine Schulden los. (lkö/dpa)