Schauspieler Heinz Hoenig hat sie gerade hinter sichPrivatinsolvenz hilft! So geht es wieder raus aus den Schulden

Schauspiel-Legende Heinz Hoenig hat es aus der Privatinsolvenz geschafft!
Auch wenn es kaum glauben mag: Der Dschungel-Star war zahlungsunfähig, hat erst seit einigen Wochen die Insolvenz hinter sich. Was eine Privatinsolvenz konkret bedeutet und was Betroffene beachten sollten.
RTL.de ist jetzt auch bei WhatsApp – HIER direkt ausprobieren!
Video-Tipp: Tränen im Dschungelcamp!
Zehn Prozent der Bevölkerung sind überschuldet
Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung: Es gibt viele Gründe, warum sich die eigene finanzielle Situation auf einmal rapide verändern kann.
Wer seine Rechnungen nicht mehr begleichen kann, ist faktisch überschuldet. Viele Menschen haben es sich in diesem Zustand eingerichtet. Sie leben zum Teil bis an ihr Lebensende mit Pfändungsschutzkonto und Besuchen von Gerichtsvollziehern. Ein Privatinsolvenzverfahren könnte aus der Klemme helfen.
Man geht heute von sechs bis acht Millionen Überschuldeten aus, sagt Rechtsanwalt Kai Henning. Das sind fast zehn Prozent der Bevölkerung. Doch nur ein Bruchteil der Betroffenen geht in ein Privatinsolvenzverfahren, auch bekannt als Verbraucherinsolvenzverfahren, um seine Schulden loszuwerden.
Lese-Tipp: Insolvenzverfahren! Darum braucht Heinz Hoenig die Dschungelgage so dringend
Schulden und Scham liegen eng beieinander
Aber warum scheuen viele Menschen den Schritt des Insolvenzverfahrens? Schulden zu haben, ist immer noch mit viel Scham besetzt, sagt Maria Loheide, Vorständin bei der Diakonie Deutschland. Für Betroffene ist die Entscheidung, in ein Insolvenzverfahren zu gehen, darum stark emotional besetzt.
Mit diesem Schritt muss ich mir das wirtschaftliche Scheitern eingestehen, sagt auch Kai Henning, Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz beim Deutschen Anwaltverein.
Aber natürlich scheitere ich nicht durch die Insolvenz. Denn die sei Problemlöser, nicht Verursacher der Krise, sagt der Anwalt.
Verfahrensdauer ist verkürzt worden
Im Laufe der Jahre ist die Privatinsolvenz für Schuldner zunehmend attraktiv geworden. Denn die Verfahrensdauer wurde immer weiter verkürzt. Brauchte es zunächst sieben Jahre, um schuldenfrei zu werden, wurden daraus später sechs - inzwischen sind es drei Jahre.
Der Grund: Viele Betroffene können während des Verfahrens laut Rechtsanwalt Henning ohnehin kaum Schulden bei ihren Gläubigern begleichen. Für Gläubiger ist es also praktisch egal, ob sie sieben, sechs oder drei Jahre kein Geld sehen. Für die Gerichte, aber vor allem die betroffenen Schuldner, macht es sehr wohl einen Unterschied, wie lange das Verfahren geht.
Doch wie läuft so ein Privatinsolvenzverfahren überhaupt ab?
Zu Beginn steht für Zahlungsunfähige der Gang zur Schuldnerberatungsstelle oder dem auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Ines Moers von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung rät so früh wie möglich zu diesem Schritt. Spätestens dann, wenn Betroffene merken, dass sie Bauchschmerzen bekommen, wenn sie Briefe öffnen. Ihre Erfahrung: Die Menschen kommen in der Regel zu spät.
Wichtig dabei: Die Schuldnerberatungsstelle sollte kostenfrei unterstützen. Die nächste Beratungsstelle finden Betroffene unter meine-schulden.de. Wer den Gang zum Rechtsanwalt vorzieht, sollte laut Moers vorher prüfen, welche Kosten anfallen. Von Vorteil sei, wenn die Anwaltskosten von der Prozesskostenhilfe getragen würden, damit Schuldnern keine zusätzlichen Forderungen ins Haus stehen.
Gemeinsam klären Schuldner und professionelle Berater, welche Schulden bei welchen Gläubigern bestehen. Beratungsstelle oder Anwalt müssen versuchen, die Schuldensituation außergerichtlich zu bereinigen.
Platzende Einigung mit Gläubigern macht Insolvenzantrag möglich
Gläubigern wird dann ein Vorschlag zur Entschuldung unterbreitet, nach dem diese in der Regel auf einen Großteil der Forderungen verzichten sollen.
Das lehnen laut Henning 90 Prozent der Gläubiger ab, die Einigung platzt. Um das Insolvenzverfahren abzuwenden, müssten alle Gläubiger zustimmen. Die Absage bescheinigen Schuldnerberater oder Rechtsanwalt. Erst damit kann man einen Insolvenzantrag stellen, sagt Henning.
Bevor das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet, kann es den Gläubigern seinerseits erneut einen Plan zur Entschuldung, den sogenannten Schuldenbereinigungsplan, unterbreiten. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Schuldner in der Zwischenzeit aus dem privaten Umfeld Geld beschafft haben, das sich unter den Gläubigern aufteilen lässt. Das neue Angebot gilt als angenommen, wenn die Mehrzahl der Gläubiger zustimmt und auf die zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Schuldensumme entfällt.
Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens tickt die Uhr: Nach drei Jahren endlich wieder schuldenfrei
Spätestens wenn der zweite Entschuldungsvorschlag abgelehnt ist, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit der Eröffnung wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, die drei Jahre beginnen zu laufen, sagt Henning.
Der Verwalter ist dafür zuständig, das noch vorhandene Vermögen zu bestimmen und für die Begleichung der Verfahrenskosten sowie die Schuldentilgung einzusetzen. Besitzen Schuldner zum Beispiel noch Sachwerte wie eine eigene Immobilie, können diese zu Geld gemacht werden.
Schuldner befinden sich dann in der sogenannten Restschuldbefreiungszeit. Haben sie ein geregeltes Einkommen, wird ein Teil davon gegebenenfalls gleich vom Arbeitgeber einbehalten und unter den Gläubigern verteilt.
Wie hoch der pfändbare Betrag des Einkommens ausfällt, hängt von der Höhe des Nettolohns und von etwaigen Unterhaltspflichten ab - er ist der Pfändungstabelle zu entnehmen. Wer ohne Unterhaltspflichten ein Nettoeinkommen von 2.000 Euro monatlich bezieht, muss derzeit zum Beispiel rund 418 Euro abgeben. Was Schuldnerinnen und Schuldner mit dem unpfändbaren Teil des Geldes machen, bleibt ihnen überlassen, sagt Ines Moers.
Sind die drei Jahre vorüber, wird die Restschuldbefreiung erteilt. Damit werden die Forderungen dann nicht komplett gestrichen, aber sie werden zu unvollkommenen Forderungen, sagt Kai Henning. Schuldner können die Schulden zwar noch freiwillig bezahlen, Gläubiger dürfen diese aber nicht mehr einfordern. Sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird der entsprechende Schufa-Eintrag gelöscht.
Das gilt auch für Schauspieler Heinz Hoenig. Wenn er aus dem australischen Dschungel wieder nach Deutschland kommt, kann er finanziell endlich wieder durchstarten. (mit dpa/aze)