Gibt es ein Recht auf Homeoffice?

Wegen Bahnstreik nicht zur Arbeit: Was Beschäftigte jetzt wissen sollten

Eine Anzeigetafel im Stuttgarter HBF weist auf einen kurzfristigen GDL-Streik hin. Die Deutsche Bahn will gerichtlich gegen den neuen Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vorgehen. Es wäre der sechste Arbeitskampf im laufenden Tarifkonflikt und der Beginn der sogenannten Wellenstreiks. (Themenbild, Symbolbild) Stuttgart, 11.03.2024
Der erneute Bahnstreik der GDL legt Deutschland wieder lahm. Was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer?
cq, action press, ActionPress

Es geht schon wieder los….
Heute gilt’s! Pendler müssen sich auf streikbedingte Ausfälle bzw. Einschränkungen bei der Deutschen Bahn einstellen. Was bedeutet das genau für Arbeitnehmer? Was passiert, wenn Pendler nicht zu ihrem Arbeitsplatz gelangen? Wir klären auf.
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Bahnstreik: Arbeitnehmer trägt sogenanntes Wegerisiko

Wer üblicherweise mit der Bahn zur Arbeit fährt, wird sich nach den GDL-Streiks der vergangenen Wochen und Monate schon an die Situation gewöhnt haben: Wenn am Gleis nichts mehr geht, muss eine alternative Lösung her. Bei einem Streik im Personenverkehr und einem streikbedingten Notfallplan stehen Pendler vor einer großen Herausforderung.

Für Beschäftigte, die auf die Bahn angewiesen sind, gilt: Auch jetzt müssen Arbeitnehmer pünktlich im Betrieb oder Unternehmen erscheinen. Das sogenannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer, wie Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt. Wenn ich nicht zur Arbeit komme, gilt der Grundsatz: ohne Arbeit kein Geld.

Arbeitgeber können Beschäftigte auch abmahnen, wenn diese zu spät oder gar nicht im Unternehmen erscheinen. Das ist zumindest immer dann möglich, wenn ein Streik rechtzeitig vorher angekündigt worden ist. Auch ein Ausstand, der etwa am Vortag bekannt wird, ist in der Regel kein unvorhergesehenes Ereignis.

Lese-Tipp: Experten erklärt, warum die Streiks jetzt so brutal sind!

Im Video: Lokführergewerkschaft GDL legt mit Wellenstreik los

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Wenn die Bahn streikt, sollten Pendler sich Alternativen suchen und Absprachen treffen

Für Pendlerinnen und Pendler heißt das: Für die Streiktage nicht auf die Bahn verlassen, sondern Alternativen suchen. Dabei müssen Beschäftigte in der Regel auch höhere Kosten in Kauf nehmen, etwa weil sie mit dem Auto zur Arbeit fahren. Die Kosten für alternative Verkehrsmittel müssen laut Bredereck aber im Verhältnis zu dem Gehalt stehen müssen, das Arbeitnehmer an dem entsprechenden Arbeitstag verdienen würden.

Der Fachanwalt rät Beschäftigten, die von Zugausfällen betroffen sein können, rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen – und konkret nachzufragen, wie sie in dem Fall vorgehen sollen. Denkbar ist etwa, dass mit dem Arbeitgeber eine Freistellung zu vereinbaren oder an den Tagen, für die Streik angekündigt ist, Urlaub zu nehmen. Auch der Abbau von Überstunden oder die Nutzung von Gleitzeit können eine Option sein.

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Und wie sieht es mit Homeoffice aus?

Ein Recht auf Homeoffice gibt es nur dann, wenn ich es mit dem Arbeitgeber vereinbart habe, etwa im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag, sagt Bredereck. Das gilt auch an Tagen, an denen man wegen eines Streiks nicht mit der Bahn zum Betrieb kommt. Gibt es keine entsprechenden Vereinbarungen, rät Bredereck auch hier, rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen. (dpa/vdü)