Digital Markets Act
Neue EU-Regeln ab heute: Das ändert sich ab sofort für Smartphone-Nutzer
Die Macht der Techgiganten soll in der EU eingeschränkt werden.
Am 7. März tritt der Digital Markets Act (DMA) in Kraft. Besonders für Smartphone-Nutzer ändert sich einiges.
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Was steckt hinter dem Digital Markets Act (DMA)?
Ziel des neuen Gesetzespaket ist es, die dominierende Position der großen Digitalunternehmen einzuschränken. Langfristig soll das für mehr Wettbewerb und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen.
Bei sechs Techgiganten hat die EU Kommsionen 22 sogenannte "Gatekeeper" (Torwächter) identifiziert. Wenig überraschend sind darunter die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, die Google-Mutter Alphabet und der Facebook-Konzern Meta. Daneben kam auf die Liste die Video-App TikTok des ursprünglich aus China stammenden Konzerns Bytedance.
Diese Vorteile haben Verbraucher durch den DMA
Durch den stärkeren Wettbewerb sollen Verbraucher bessere Wahlmöglichkeiten haben. Außerdem erhofft man sich, dasss das ein oder andere digitale Angebot günstiger wird.
Zwei DMA-Auflagen stechen aber besonders hervor:
Der in Deutschland populäre Chatdienst WhatsApp von Meta soll sich für Konkurrenten öffnen. Heißt zum Beispiel im Falle von WhatsApp: das ein Nutzer des Dienstes Signal Nachrichten an den Whatsapp Nutzer senden kann. Eine Nachricht würde dann zum Beispiel in einem seperaten Bereich von Whatsapp landen.
Die zweite zentrale DMA-Auflage betrifft Apple. Der iPhone-Hersteller muss erstmals zulassen, dass Apps aus anderen Quellen, als die aus dem hauseigenen App Store, installiert werden können.
Allerdings: Während WhatsApp die Zugänge schaffen muss, wollen konkurrierende Dienste wie Signal und Threema sich bisher gar nicht vernetzen. Sie sind nicht als Gatekeeper definiert. Und bei Apples Regelung für andere Download-Plattformen ist offen, wie viele Entwickler sich darauf einlassen – oder lieber wie bisher nur im App Store des Konzerns bleiben.
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Immer Ärger mit Apple
Apple beharrt allerdings darauf, dass der App-Vertrieb nur über den hauseigenen Store die bessere Lösung für die Nutzer sei: So könne man sie besser vor Datendiebstahl und Betrug schützen.
Auch jetzt betont der Konzern, dass er in Apps aus anderen Quellen ein potenzielles Sicherheitsrisiko sehe, das eingedämmt werden müsse. Deshalb werde man auch bei ihnen prüfen, ob sie eventuell falsche Angaben über ihre Funktionen enthielten.
App-Entwickler können daher bei Apple entweder alles beim Alten lassen und ihre Anwendungen wie bisher nur über Apples App Store mit einer Abgabe von 15 oder 30 Prozent der Erlöse bei digitalen Gütern und Abos vertreiben – oder sie machen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch. Dann gelten für sie andere Konditionen. Bei Anwendungen, die sie über Apples App Store vertreiben, sinkt die Abgabe auf jeweils 10 und 17 Prozent – plus weitere 3 Prozent, wenn sie das Abrechnungssystem des Konzerns nutzen.
Neu ist eine „Kerntechnologie-Abgabe“ von 50 Cent für die Erstinstallation einer App in einem Zwölfmonatszeitraum, die nach einer Million Downloads fällig wird. Bei Apps, die über andere Marktplätze vertrieben werden, soll Apple nur sie bekommen. Steigen Entwickler auf das neue Modell um, führt kein Weg zurück.
Musikstreaming-Marktführer Spotify und auch der Fortnite-Produzent Epic kritisieren die neuen Apple-Regeln aufs Schärfste. Apple habe die neuen Abgaben so gestaltet, dass es für Entwickler nicht attraktiv oder auch tragbar sei, ihre Apps über andere Stores zu vertreiben, kritisieren die beiden Unternehmen.
EU-Kommission droht mit harten Strafen
Die Wettbewerbskommissarin der EU Margrethe Vestager (55) kündigte bereits hohe Strafen an, falls sich die Unternehmen nicht an die neuen Vorgaben halten. Rund 10 Prozent des jährlichen Umsatzes könnten dann fällig werden – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen.
Als letzte Option steht sogar eine Zerschlagung des Unternehmens im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.
Vestager verwies außerdem darauf, dass die gegen Apple verhängte Strafe in Höhe von 1,84 Milliarden Dollar im Streit über den Umgang mit Musikstreaming-Diensten größtenteils als „Abschreckung“ gedacht sei, um die Entschlossenheit der Kommission zu demonstrieren.
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Der Ärger ist also vorprogrammiert. (dpa)