Was die Bank dazu sagt
„Schock-Brief!“ Sparkasse kündigt 38.000 Konten – Experte schließt Worst-Case nicht aus
von Madeline Jäger
„Das muss echt nicht sein“, ärgert sich ein irritierter Sparkassen-Kunde. Obwohl er den neuen AGBs der Sparkasse längst zugestimmt hat, landete jetzt unangenehme Post in seinem Briefkasten. Hier heißt es, sein Konto sei gekündigt worden. Für den Selbstständigen aus Köln auf den ersten Blick ein schlimmes Szenario. RTL hat sich bei der Bank umgehört, was dahinter steckt. Und ein Verbraucherexperte und Rechtsanwalt klärt im Interview auf, wie sich betroffene Kunden verhalten sollten und warum er das Vorgehen „absurd“ findet.
Lese-Tipp: So klappt's mit der Altersvorsorge – Tipps speziell für Frauen von Finanzexpertin Susanne Althoff
Sparkasse kündigt Konten: Selbstständiger verärgert – „Das war ein Schock-Brief“
Was für ein Ärger! Eine Konto-Kündigung der Sparkasse und das trotz schriftlich eingereichter Zustimmung der AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)? Am Telefon heißt es dazu, die Kündigung sei wegen eines Fehlers im System leider nicht mehr rückgängig zu machen, obwohl das Schreiben bei der Sparkasse fristgerecht eingegangen sei. „Das war ein Schock-Brief“, ärgert sich der Sparkassen-Kunde Michael Bruns (*Name von d. Redaktion geändert*).
Telefonisch habe er seine Zustimmung noch einmal bekräftigt und hofft nun, dass es am 1. April 2023 lediglich ein April-Scherz ist, wenn sein Online-Banking nicht mehr funktioniert und nicht die Schuld seiner Bank.
Denn zum Freitag (31. März 2023) wurde ihm das Konto gekündigt und das sei auf dem Schriftweg nicht mehr rechtzeitig rückgängig zu machen, soll ihm der Bankberater am Telefon gesagt haben. „Der Mitarbeiter hat Entwarnung gegeben und sicherte mir zu, dass ich, sobald ich ab dem 1. April eine Überweisung tätige, oder zum Beispiel Bargeld einzahle, wieder ein aktiver Kunde bin und mir keine Sorgen machen muss“, so Bruns. Trotzdem kam ihm das merkwürdig vor, weswegen er RTL um Hilfe bat.
Experte rät immer bei Konto-Kündigungen den Online-Banking-Zugang zu überprüfen
Auf RTL-Anfrage erklärt der Verbraucherexperte und Rechtsanwalt David Riechmann, dass eine Konto-Kündigung leider nicht immer so harmlos ist, wie in diesem Fall von der Sparkasse angekündigt.
„Wir müssen hier vom Worst-Case ausgehen und das bedeutet, dass Daueraufträge nicht mehr ausgeführt werden und Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden.“ Wichtig sei es daher, spätestens Anfang des Monates unbedingt zu checken, ob der Online-Banking-Zugang weiter besteht, die Daueraufträge noch vorhanden sind und sicherheitshalber Kontoauszüge und ähnliche Dokumente vorab zu sichern. Verstehen kann der Experte die Vorgehensweise der Sparkasse nicht. „Es ist absolut absurd, dass ein Kunde, der den allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt hat, mit dieser Unsicherheit konfrontiert wird“, so der Rechtsanwalt. Generell lasse sich über die Kündigungen streiten, denn eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei aus seiner Sicht kein Grund für eine Kündigung. „Doch dazu gibt es noch keine Rechtsprechung“, kritisiert der Experte.
Empfehlungen unserer Partner
Ihre Meinung ist uns wichtig! Haben Sie eine Erfahrung mit einer Konto-Kündigung?
Sparkasse Köln/Bonn: „Kündigung bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Konto nicht weitergeführt wird“
Und wie sieht die Sparkasse Köln/Bonn die Reaktionen auf die Konto-Kündigungen? Auf RTL-Anfrage erklärt Pressesprecher Jörg Wehner: „Wir möchten nach Möglichkeit keine Kundinnen und Kunden verlieren. Auch Kundinnen und Kunden, denen wir nach mehrfachem, erfolglosem Anschreiben formell kündigen mussten, weil Zustimmungen fehlten, können ihr Konto grundsätzlich bei uns dennoch weiterführen“, erklärt der Sprecher. Es müssten lediglich Zustimmungen erteilt, oder das Konto nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter genutzt werden.
„Insofern bedeutet die formelle Kündigung eines Kontos nicht zwangsläufig, dass das Konto am Ende nicht weitergeführt wird“, so der Sprecher. Aus Sicht der Sparkasse würden von einigen Kundinnen und Kunden noch die notwendigen Zustimmungen fehlen, weswegen man ihnen formell hätte kündigen müssen. „Wir mussten außerdem den Weg der formellen Kündigung gehen, um nach Ablauf der Kündigungsfrist die sogenannte konkludente Zustimmung durch weiteres Nutzen des Kontos im April zu ermöglichen“, so Wehner. Ohne die Kündigung wäre die aus Sicht der Sparkasse rechtlich nicht möglich gewesen.
Lese-Tipp: Räuber soll zwischen neun und zehn Jahre alt gewesen sein – Kind überfällt Sparkasse bei Hannover!
Im Video: Sparkassen-Kundin bekommt noch rund 6.000 Euro Zinsen
30 weitere Videos
Zugestimmt und Konto trotzdem gekündigt? Sparkasse Köln/Bonn spricht von „Einzelfällen“
Die Sparkasse Köln/Bonn verweist darauf, dass es „in Einzelfällen zu einer technisch bedingten, zeitlichen Überschneidung zwischen erteilter Zustimmung und dem Postversand einer formellen Kündigung kommen konnte“ – und gibt Kunden, die davon betroffen sind, erst einmal Entwarnung.
Seit Mitte Januar hat die Sparkasse Köln/Bonn nach eigenen Angaben 38.000 formelle Kündigungsschreiben verschickt. Es hätte außerdem lediglich 60 Beschwerden wegen der formellen Kündigungen gegeben.
Bei Verbraucherexperte David Riechmann sind ebenfalls Beschwerden eingegangen. Er rät allen Sparkassen-Kunden, denen derzeit eine schriftliche Konto-Kündigung vorliegt, sich telefonisch bei ihrem Bankberater zu melden und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Redaktioneller Hinweis: Der Name des Protagonisten ist der Redaktion bekannt.