Experte gibt TippsFehler in der Nebenkostenabrechnung - worauf Mieter achten sollten

von Ron Perduss

Das vergangene Jahr war in vielen Bereichen ein sehr teures für uns, denn die Inflationsrate war auf Rekordniveau. Ein Preistreiber sind die gestiegenen Energiekosten. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.

Mieter werden Kosten nachzahlen müssen

Für Vermieter heißt es dann: Belege sortieren, Kontoauszüge überprüfen und die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Das Ergebnis haben Mieter dann im Briefkasten. Und es gibt jährlich leider das ein oder andere böse Erwachen geben.

Gerade, wer letztes Jahr viel im Homeoffice arbeiten musste, wird beim ein oder anderen Posten mehr zahlen müssen als in den Jahren zuvor. Experten gehen aktuell davon aus, dass allein der Wassermehrverbrauch mit 100-200 Euro pro Familie zu Buche schlagen wird. Dazu kommt dann die länger gelaufene Heizung. Alles in allem werden die meisten Mieter für Nebenkosten eher nachzahlen müssen.

Lese-Tipp: Nebenkosten: So prüfen Sie Ihre Abrechnung

Ihre Nebenkosten sind zu hoch?

Wenn Sie Ihre eigene Abrechnung einmal genauer unter die Lupe nehmen lassen wollen, können Sie unseren Nebenkostencheck nutzen. Dort müssen Sie nur ein paar Fragen beantworten, zum Beispiel zur Größe Ihrer Wohnung und zum Abrechnungszeitraum. Anschließend erfahren Sie direkt, ob die Höhe Ihrer Nebenkosten gerechtfertigt ist und ob Sie noch Widerspruch einlegen können.

Wenn auch Ihre Nebenkosten zu hoch sind, können Sie Ihre Abrechnung hier prüfen lassen.*

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Augen auf! Abrechnungen können auch fehlerhaft sein

Unser Tipp: Schauen Sie trotzdem ganz genau hin! Denn laut Mieterverbänden sind jedes Jahr etwa 50% der Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft. Ob nun böse Absicht oder Versehen – Sie sollten jeden Posten ganz genau prüfen.

Zuerst nehmen Sie sich dafür die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres zur Hand und prüfen, wie sich einzelne Positionen verändert haben. Signifikante Veränderungen sollten Sie mit dem Vermieter klären. Außerdem sollten Sie immer darauf achten, dass Ihr Vermieter nur die Kosten in Rechnung stellt, die er auch tatsächlich abrechnen darf.

Tipp: Hier geht es zum RTL Nebenkostencheck

Darauf sollten Sie achten

Sollten hier also Posten abgerechnet werden, die die Betriebskostenverordnung nicht vorsieht, so sollten Sie Widerspruch innerhalb eines Jahres nach Zustellung einlegen. Achten Sie auch auf den richtigen Verteilerschlüssel und darauf, dass beispielsweise Leerstand im Haus vom Vermieter zu tragen ist.

Die Betriebskostenabrechnung muss Ihnen spätestens mit Ablauf des Folgejahres zukommen. Bedeutet: Die Abrechnung für das vergangene Jahr muss spätestens zum Jahresende des darauffolgenden Jahres in Ihrem Briefkasten liegen. Bei verspäteter Zustellung müssen Sie auch etwaige Nachzahlungen nicht mehr leisten!

Lese-Tipp: 48.000 Euro Nebenkosten! RTL-Reporter hilft verzweifelten Anwohnern

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