Die wichtigsten News im Überblick
Was sich im Juni für Verbraucher ändert - von Bahn-Rechten bis 200 Euro für Teenager
von Rachel Kapuja
Im ersten Sommermonat des Jahres können Hunderttausende Jugendliche sich nicht nur über (hoffentlich) schönes Wetter freuen, sondern auch über Geld vom Staat: Wer dieses Jahr 18 Jahre alt wird, bekommt 200 Euro. Die Neuigkeiten bei der Bahn sind hingegen weniger positiv. Wer hier in Zukunft eine Entschädigung fordert, könnte unter bestimmten Umständen leer ausgehen. Und für viele Angestellte des Konzerns Galeria Karstadt Kaufhof wird es ein besonders bitterer Monat, 21 Filialen machen dicht. Was tut sich im Juni sonst noch für Verbraucherinnen und Verbraucher? Wir verraten es Ihnen!
Bahn-Verspätung: Rechte ändern sich
Verspätet sich ein Zug deutlich oder fällt er ganz aus, haben Fahrgäste bestimmte Rechte gegenüber dem Bahnunternehmen, insbesondere der Deutschen Bahn. So werden etwa ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Ticketpreises ersetzt, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Bisher war es dabei unerheblich, warum die Bahn zu spät ist. Doch das ändert sich ab dem 7. Juni: Dann gibt es Szenarien, bei denen der Anspruch auf Erstattung möglicherweise entfällt.
Der Hintergrund ist die „Neufassung der EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.“ So muss die Bahn in Zukunft nicht mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen – dazu zählen etwa Menschen auf den Gleisen, Kabeldiebstahl oder extreme Witterung. Vor allem der letzte Punkt wird die Gerichte zukünftig beschäftigen, vermutet Gregor Kolbe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) – denn was genau heißt „extrem“? Er fürchtet, dass Bahnunternehmen die Neuregelung öfter nutzen werden, um Forderungen abzulehnen.
Was allerdings die alternative Weiterreise oder im Zweifel die Unterbringung in einem Hotel angeht, ist die Bahn auch bei außergewöhnlichen Umständen in der Pflicht. Ebenfalls muss sie für angemessene Verpflegung sorgen. Mehr Details finden Sie hier.
Kulturpass: 200 Euro für 18-Jährige
Wer im Jahr 2023 seinen 18. Geburtstag feiert oder schon gefeiert hat, kann sich freuen – denn die Bundesregierung spendiert diesen jungen Menschen 200 Euro. Das Geld ist allerdings an bestimmte Zwecke gebunden. Der sogenannte KulturPass kann beispielsweise für folgende Dinge eingesetzt werden:
- Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Kinobesuche, Museumsbesuche oder Parks
- Bücher
- Tonträger
- Noten oder Musikinstrumente
Um die 200 Euro zu bekommen, müssen sich Berechtigte auf www.kulturpass.de mit ihrem Online-Personalausweis registrieren. Über die Website oder die zugehörige App können dann ab dem 14.Juni Veranstaltungen oder Produkte gebucht beziehungsweise gekauft werden, die verschiedene Anbieter dort – quasi wie auf einem Marktplatz – zur Verfügung stellen.
Wer am KulturPass teilnimmt, hat zwei Jahre lang Zeit, das Budget auszugeben. „Wir wollen junge Menschen für die Vielfalt der Kultur in unserem Land begeistern“, erklärt Kulturstaatsministerin Claudia Roth die Initiative, für die zunächst 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden sind. Zusätzlich soll die Kulturbranche, die „weiterhin sehr unter den Auswirkungen der Pandemie leidet“, unterstützt werden. Deshalb können sich auch nur lokale Anbieter bei dem Projekt registrieren – große Verkaufsplattformen und Online-Versandhändler sind ausgeschlossen.
Wie die Verantwortlichen auf Anfrage erklären, ist angedacht, das Angebot auf die Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen zu erweitern. Ob dies geschieht und ob der KulturPass ab sofort jedes Jahr erhältlich ist, werde im Herbst 2023 entschieden.
Lese-Tipp: Bürgergeld-Gesetz Teil 2 – wer ab 1. Juli mehr Geld behalten darf
Empfehlungen unserer Partner
Galeria Karstadt Kaufhof schließt Filialen
Der gebeutelte Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof wird zum 30. Juni 21 seiner Filialen schließen. Weitere folgen Ende Januar 2024, sodass insgesamt 47 von 129 Standorten aufgegeben werden. Nach der Bekanntgabe der geplanten Schließungen im März sprach der Gesamtbetriebsrat von einem „rabenschwarzen Tag.“ Insgesamt würden weit über 5.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren, heißt es in der Stellungnahme. Sie bekommen jeweils eine Abfindung in Höhe des zweifachen Monats-Brutto-Entgelts.
Welche Filialen genau von den Schließungen betroffen sind, sehen Sie hier
Der Konzern hatte im Herbst 2022 zum zweiten Mal innerhalb von weniger als drei Jahren Rettung in einem Schutzschirm-Insolvenzverfahren suchen müssen. Als Grund für die bedrohliche Lage des Unternehmens nannte Konzernchef Miguel Müllenbach damals in einem Mitarbeiterbrief die explodierenden Energiepreise und die Konsumflaute in Deutschland.
30 weitere Videos
Protesttag: Apotheken bleiben zu
Für den 14. Juni hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände einen bundesweiten Protesttag angekündigt – in ganz Deutschland bleiben die Apotheken deshalb zu. Der Tag soll ein Zeichen gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung setzen: Lieferengpässe, Personalnot und eine jahrelange Unterfinanzierung machten den Apotheken zu schaffen, erklärt die Präsidentin der Bundesvereinigung, Gabriele Regina Overwiening. Immer mehr müssten schließen. Die Apothekerverbände fordern außerdem Honorarerhöhungen, denn trotz Inflation und steigender Kosten habe es seit zehn Jahren keine Anpassungen gegeben, so Dr. Hans-Peter Hubmann, der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
Die Versorgung mit Medikamenten soll am 14. Juni nur über Notdienstapotheken laufen. Wie viele Apotheken sich tatsächlich am Streik beteiligen werden, ist noch unklar.
Sammelklage: Neue Möglichkeiten für Verbraucher
Sind viele Personen von einem Schaden betroffen – wie etwa beim Dieselskandal – können sie sich seit 2018 der Klage eines Verbraucherverbands anschließen, einer sogenannten Musterfeststellungsklage. Dennoch mussten Betroffene bisher ihre konkreten Ansprüche wie zum Beispiel Schadensersatz weiterhin selbst vor Gericht einklagen, solange kein Vergleich erzielt wurde. Mit der neuen EU-Verbandsklage wird das anders: Dank ihr können Verbraucherverbände auch direkt Schadensersatz an die einzelnen Verbraucherinnen und Verbraucher einklagen, ohne dass diese noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen.
Als Beispiele für solche Verbandsklagen nennt die Verbraucherzentrale unzulässige Preiserhöhungen eines Energieanbieters oder falsch erhobene Sparzinsen bei einer Bank. Die Regelungen zur EU-Verbandsklage treten am 25. Juni in Kraft.
Dornröschenschlaf für Corona-App
Nachdem die Corona-Warn-App bereits seit dem 1. Mai nicht mehr vor Risikokontakten warnt, wird sie jetzt in den „Dornröschenschlaf“ versetzt: In den App Stores von Apple und Google ist sie ab dem 1. Juni nicht mehr sichtbar, neue Zertifikate können nicht mehr hinzugefügt werden. Wer die App noch installiert hat, erhält keine Updates mehr.
Aufgrund der gestiegenen Immunität der Bevölkerung und dem Ende der Corona-Maßnahmen bestehe derzeit auch kein Bedarf an einer Kontaktverfolgung mehr, heißt es auf der Seite des Robert-Koch-Instituts. Sollte sich die Pandemie-Situation wieder ändern, könne die App jedoch wieder „geweckt“ und angepasst werden, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.
Ihre Meinung ist gefragt!
Wohneigentum: Neue Förderung für Familien
Das Baukindergeld ist Geschichte. Zum 1. Juni will die Förderbank KfW allerdings ein neues Programm auf den Weg bringen: Beim „Wohneigentum für Familien“ handelt es sich um einen Förderkredit mit vergünstigten Zinsen, mit dem vor allem Familien mit mittlerem Einkommen unterstützt werden sollen. Das maximale Kreditvolumen pro Antrag soll 240.000 Euro betragen.
Für den Kredit gelten bestimmte Einkommensgrenzen: Das gemeinsame zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen der Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, die zukünftig in dem Eigentum wohnen sollen, darf 60.000 Euro nicht überschreiten – bei einem Kind. Je weiterem Kind erhöht sich diese Grenze um 10.000 Euro. Mehr Details zum neuen Förderprogramm können Sie hier nachlesen.