Wichtige Änderung ab 1. Juli 2023
Wie Bürgergeld-Bezieher künftig mehr Kohle vom Staat bekommen
von Esther Kusch
Wichtige Änderungen für Bürgergeld-Bezieher – und das schon ab Juli!
Mit dem Bürgergeld hat die Ampel-Regierung ein wichtiges Vorhaben umgesetzt, ab Juli tritt nun Teil zwei des Gesetzes in Kraft – mit Änderungen, die sich auf dem Konto bemerkbar machen. Hier gibt’s alle Details, die Sie wissen sollten!
Freibeträge für Jobs steigen!
Wer einen Nebenjob hat, darf ab dem 1. Juli mehr Geld behalten – die Freibeträge werden angehoben. Konkret heißt das: Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen jetzt 30 Prozent behalten werden, bislang waren es 20 Prozent. Macht bis zu 48 Euro mehr Geld im Monat als bisher, rechnet das Arbeitsministerium vor.
Lese-Tipp: Bürgergeld-Auszahlungstermine: Wann das Geld auf Ihrem Konto ist!
Schüler- und Studentenjobs oder Ehrenamt
Wer einen Schüler oder Studenten-Job hat oder Einkommen aus dem Bundesfreiwilligen oder FSJ-Dienst bezieht, darf sein Geld bis zur Mini-Job-Grenze (520 Euro) behalten. Das gilt auch für alle, die sich in einer Übergangsphase zwischen Schule und Ausbildung befinden. Und wenn Schüler in den Ferien jobben, dürfen sie ihren Verdienst behalten.
Wer sich als Bürgergeld-Empfänger ehrenamtlich engagiert, darf bis zu 3.000 Euro jährlich von der Aufwandsentschädigung behalten.
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Weiterbildung rechnet sich!
Weiterbildungen werden besonders gefördert: Bei Weiterbildungen, die einen Abschluss zum Ziel haben, gibt es Prämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen. Und das lohnt sich richtig: „Die Weiterbildungsprämie beträgt maximal 2.500 Euro für abschlussorientierte Weiterbildungen: 1.000 Euro werden bei erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung oder dem erfolgreichen Absolvieren des ersten Teils einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro bei erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung gezahlt“, teilt ein Sprecher des Arbeitsministeriums auf RTL-Nachfrage mit.
Zusätzlich gibt’s ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich.
Außerdem gibt es einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für andere Maßnahmen, die für eine „nachhaltige Integration“ besonders wichtig sind. „Hier geht es um Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die mindestens acht Wochen dauern und für die nicht bereits das monatliche Weiterbildungsgeld (150 Euro monatlich für Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen) gezahlt wird. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen in der Vorphase der Assistierten Ausbildung und Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichende junger Menschen“, so der Sprecher des Ministeriums weiter.
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Ganzheitliches Coaching
Neu ab 1. Juli ist auch: Bürgergeld-Beziehende können ein ganzheitliches Coaching in Anspruch nehmen. Bei den Coachings soll die jeweilige Lebenssituation in den Blick genommen werden.
Wie kommt man an ein solches Coaching?
Ansprechpartner sind die Jobcenter: „Das Jobcenter kann die ganzheitliche Betreuung über ein Vergabe- oder Gutscheinverfahren durch Dritte (mit Träger- und Maßnahmezulassung) oder mit eigenem Personal durchführen,“ so das Arbeitsministerium auf RTL-Anfrage. Das Coaching ist freiwillig und der Förderumfang richte sich nach dem jeweiligen Bedarf.
„Es kann verschiedene Gründe haben, warum es Menschen schwerfällt, eine Arbeit aufzunehmen. Bei besonderen Problemlagen in unterschiedlichen Lebensbereichen, zum Beispiel bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, psychosozialen Problemen, Herausforderungen in der Alltagsbewältigung oder bei belastenden familiären Verhältnissen können erwerbsfähige Bürgergeld-Beziehende die ganzheitliche Betreuung/Coaching als neues Angebot in Anspruch nehmen.“
Das ändert sich für Mütter!
Das Mutterschaftsgeld wird in Zukunft nicht mehr als Einkommen angerechnet. Bislang haben werdende Mütter laut Familienministerium während der Schwangerschaft einen schwangerschaftsbedingten Zuschlag bis zur Geburt bekommen.
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Erbschaften
Erbschaften werden ebenfalls nicht mehr als Einkommen gezählt, sondern werden dem Vermögen angerechnet. Hier gibt es seit der Einführung des Bürgergelds höhere Grenzwerte.
Medizinische Reha
Es muss kein Übergangsgeld beantragt werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt.
Ihre Meinung ist gefragt!
Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.
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