Kommunalwahl in NiedersachsenLeere Sitze in Kommunen? Mehr als 300 gewählte Mandate können nicht besetzt werden

Wahlhelfer zählen in einem Wahllokal, das in einer Grundschule untergebracht ist, die Stimmzettel für die Kommunalwahl in Niedersachsen. In ganz Niedersachsen werden die Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen wie den Kreistagen, Stadt- und Gemeinderäten, Samtgemeinderäten, Stadtbezirksräten sowie Ortsräten gewählt.
In einem Wahllokal werden Stimmzettel für die Kommunalwahl in Niedersachsen ausgezählt (Symbolfoto).
picture alliance/dpa / Hauke-Christian Dittrich

Mehr Stimmen, mehr Sitze – aber zu wenige Kandidaten!
Nach der Kommunalwahl in Niedersachsen können einige Parteien nicht alle ihre Mandate besetzen. Und fest steht: Die freien Sitze bleiben für die kommende Amtszeit leer. Besonders eine Partei ist davon betroffen.

Parteien können zu viele Mandate gewinnen

Es klingt kurios, doch in Niedersachsen werden in der kommenden Wahlperiode landesweit wohl mehr als 300 Sitze in Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistagen leer bleiben. Und das, obwohl diese eigentlich ganz regulär gewählt wurden. Denn das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz regelt: Ergeben sich nach einer Wahl „mehr Sitze für einen Wahlvorschlag, als er Bewerberinnen und Bewerber aufweist, so bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt”.

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Eine Partei kann also mehr Mandate gewinnen, als sie Personen zur Wahl stellt. Die überzähligen Sitze können dann nicht anderweitig verteilt werden – und fallen somit weg. Grundsätzlich ist das zwar nicht ungewöhnlich; die Menge der freibleibenden Sitze nach der aktuellen Kommunalwahl aber schon.

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Denn laut vorläufigem Ergebnisbericht des Niedersächsischen Landeswahlleiters bleiben für die kommende Amtszeit 314 kommunale Mandate unbesetzt. Zum Vergleich: Bei der letzten Wahl im Jahr 2021 waren es insgesamt 41 Sitze., 2016 noch 54. Vor allem eine Partei trägt zu der hohen Zahl bei.

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Vor allem AfD kann viele Mandate nicht besetzen

Denn alleine 258 der 314 aktuell unbesetzten Mandate entfallen auf die AfD. Die Partei hat mit ihren niedersachsenweit rund 2600 Kandidaturen also weniger potenzielle Mandate zur Wahl gestellt, als am Ende gewählt wurden. Besonders stark macht sich das etwa in den Landkreisen Osnabrück, Leer und Aurich bemerkbar, in denen jeweils 25, 24 und 22 von der AfD gewonnene Mandate unbesetzt bleiben.

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Doch auch andere Parteien können nicht alle ihre vom Wähler erhaltenen Mandate besetzen. Laut vorläufigem Ergebnis des Landeswahlleiters betrifft das landesweit auch zehn Sitze der SPD, sechs des BSW, jeweils vier Sitze von CDU und Grünen sowie drei FDP-Sitze und einen Sitz von Volt. Hinzu kommen unbesetzte Mandate von Wählergruppen und von Einzelbewerbern und Einzelwahlvorschlägen.

Weniger Sitze – und nun?

„Die Wahl zu den Vertretungen dient ja dazu, beschlussfähige Vertretungen zu erzeugen. Und solange das erfüllt ist, ist es allein in der Verantwortung der Parteien, genügend Bewerberinnen und Bewerber aufzustellen”, bekräftigt Markus Steinmetz, Niedersächsischer Landeswahlleiter, im RTL Nord-Interview.

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Für die Kommunen bedeutet das: Es „verschieben sich entsprechend der nicht besetzten Sitze im Einzelfall sicherlich auch Mehrheitsverhältnisse. Das hat der Gesetzgeber aber in Kauf genommen.” Ergo: Die Sitze bleiben unbesetzt, „und zwar für die gesamte Wahlperiode, also für die nächsten fünf Jahre.”

Verwendete Quellen: RTL-Recherche, Niedersächsischer Landeswahlleiter, Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz, dpa