Ute Jentsch weint bei der UrteilsverkündungMörder ihres Kindes kommt frei: „Meine Tochter kriege ich nicht wieder”

„Keiner sieht, wie wir leiden”
Für Ute Jentsch ist dieser Mittwoch (25. März) ein schwerer Tag. Im Jahr 2013 wird ihre Tochter brutal getötet. Der Täter wird zu von der Jugendstrafkammer zu einer 13-jährigen Haftstrafe verurteilt, die im September endet. Das Landgericht Verden musste sich nun mit der Frage beschäftigen, ob der Täter nach dem Abbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommen soll.
Gericht entscheidet: Keine Sicherungsverwahrung
2013 hatte der Abiturient eine 23-jährige Verkäuferin in einem Getränkemarkt in Rethem mit 120 Messerstichen getötet. Das Landgericht Verden entscheidet heute: Er kommt im September frei. Die Vorsitzende Richterin beschreibt die Tat als „abscheulich”. Trotzdem entscheidet sich das Gericht gegen die Sicherungsverwahrung: Der Täter habe im Gefängnis eine Therapie gemacht, sei mehrfach psychiatrisch untersucht worden und es bestehe deswegen keine Wiederholungsgefahr. Die positive Gefährlichkeitsprognose sei deswegen nicht zu begründen, welche für eine Verurteilung zur Sicherungsverwahrung nötig wäre. Heute gehe von dem verurteilten Mörder keine Gefahr mehr aus.
Lese-Tipp: Maddie-Verdächtiger Christian B. zieht vom Wald in eine Wohnung
Die Mutter der Ermordeten weint bei der Urteilsverkündung. Für sie ist das Urteil nicht nachvollziehbar: „Ich fühl mich schwach, hilflos. Ich habe Albträume. Ich sehe nachts den Mörder. Ich sehe meine Tochter lachen. Und sie ist nicht mehr da. Sie kommt nicht mehr zurück. Es heißt immer, jeder hat eine zweite Chance. Er hat sie bekommen. Aber meine Tochter, die kriege ich nicht wieder”, sagt sie im RTL-Interview.
Video-Tipp: Vater der kleinen Ashley spricht vor Gericht
Brutaler Mord schockierte die Gemeinde
Der damals 18-jährige Abiturient hatte als Aushilfe in einem Getränkemarkt in Rethem gearbeitet. Dort überfiel er im Herbst 2013 seine Kollegin. Die junge Frau wehrte sich – dann hat er mehr als 100 Mal auf sie eingestochen.

Nach damaliger Überzeugung des Gerichts war der junge Mann damals „in einer Welt der Horror- und Tötungsfantasien“ gefangen. Er wurde zu einer Jugendhaftstrafe von 13 Jahren verurteilt – das ist zum damaligen Zeitpunkt die höchste Jugendstrafe, die jemals in Niedersachsen verhängt worden war.
Verwendete Quellen: Eigene RTL-Recherche

































