Teures Gerichtsurteil in den USA

Penis-Verbrennung kostet Starbucks 50 Millionen

Dieser Tee kostet 50 Millionen US-Dollar!
Bei einer Starbucks-Filiale nimmt Michael Garcia drei große Pappbecher entgegen, möchte die Getränke ausliefern. Doch ein Becher löst sich aus dem Getränkehalter – und fällt dem Mann in den Schoß. Der Tee verbrüht ihm die Genitalien, nun muss das Unternehmen eine irre Entschädigung zahlen.

Penis verbrüht! Starbucks-Tee sorgt für schwere Verbrennungen

Ein Gericht in Los Angeles (Kalifornien, USA) hat einem Kunden der Kaffeehauskette Starbucks 50 Millionen Dollar zugesprochen, weil er durch ein Getränk schwere Verbrennungen erlitt. Aus Gerichtsakten ging hervor, dass der Fahrer im Februar 2020 in einer kalifornischen Filiale einen Tee am Drive-in bestellte, der ihm in den Schoß floss. Garcia erlitt laut seinen Anwälten schwere Verbrennungen und dauerhafte Entstellungen. Er musste sich mehreren Hauttransplantationen und anderen Eingriffen an den Genitalien unterziehen.

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Michael Garcia verbrüht sich den Penis an heißem Tee.
Michael Garcia verbrüht sich den Penis an heißem Tee.
CNN

„Dieses Urteil ist ein entscheidender Schritt, um Starbucks für die eklatante Missachtung der Kundensicherheit und die Nichtübernahme von Verantwortung zur Rechenschaft zu ziehen“, erklärte sein Anwalt Nick Rowley. Garcia kämpfe zudem mit psychischen Schäden.

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Penis verbrüht: Starbucks will gegen 50-Millionen-Dollar-Strafe vorgehen

Der Mann verklagte Starbucks wegen Fahrlässigkeit und gab an, ein Mitarbeiter habe den kochend heißen Tee nicht fest genug in eine Servierschale gepresst. Sein Anwalt teilte nach dem Urteil mit, die Geschworenen hätten Starbucks für die eklatante Missachtung der Kundensicherheit und die mangelnde Übernahme von Verantwortung zur Rechenschaft gezogen.

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Starbucks teilte mit, man habe Verständnis für den Kläger, werde aber Berufung einlegen. „Wir sind mit der Entscheidung der Geschworenen, dass wir an diesem Vorfall schuld sind, nicht einverstanden und halten den zugesprochenen Schadenersatz für überhöht.“ (fkl, mit dpa)