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Klage

Eine Klage wird wegen zivilrechtlicher Ansprüche gegen Beklagte vor Zivilgerichten erhoben. Wegen des Beibringungsprinzips muss der Anspruch begründet werden.

Klage picture alliance/dpa | Uli Deck

Als Klage bezeichnet man den Beginn des Klageverfahrens vor Zivilgerichten, bei dem ein Kläger gegen Beklagte Ansprüche erhebt und eine Klageschrift einreicht. Es geht um zivilrechtliche Ansprüche gemäß dem BGB. Zivilklagen sind von den Strafverfahren unterschiedet, die die Staatsanwaltschaft vor Strafgerichten durchführt. Dort spricht man von Anklage und Angeklagten. Zivilgerichte sind das Amtsgericht, das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof in der aufsteigenden Folge. Die Durchführung der Verfahren regelt die Zivilprozessordnung. Verfahren bei Sozial-, Verwaltungs-, Finanz- und Arbeitsgerichten sind auch Klagen.

Das Klageverfahren

Liegt der Streitwert des Klageverfahrens unter 5.000€, ist das Amtsgericht für die Klage zuständig, in allen anderen Fällen das Landgericht. Höhere Gerichte können nur bei Berufungsverfahren angerufen werden. Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. Bei der Einreichung einer Klage müssen Formvorschriften eingehalten werden. Dazu gehören Personalien von Kläger und Beklagtem, Datum, Bezeichnung des Gerichts, Grund und Ziel der Klage sowie die Unterschrift als Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung. Der Beklagte erhält die Klagezustellung und antwortet in der Regel seinerseits durch einen Schriftsatz. Dann kann der Kläger erwidern. Das Gericht fällt sein Urteil nach dem Beibringungsprinzip aufgrund des Vorbringens der Parteien. Das Nennen von Zeugen und Beweisen ist wichtig.

Klagen mit der Rechtsschutzversicherung oder der Prozesskostenhilfe

Rechtsschutzversicherungen kommen je nach den Versicherungsbedingungen bei Zivilklagen für die Kosten auf. Dazu sollte sich der Versicherte aber vorher die Deckungszusage seiner Versicherung geben lassen. Die Versicherungen können bei mehrfacher Inanspruchnahme ihre Prämien erhöhen. Prozesskostenhilfe steht bedürftigen Personen zur Verfügung, die dem Gericht ihre finanzielle Lage offenlegen müssen. Ein Richter prüft ihre wirtschaftliche Situation und die Aussicht, ob die Klage erfolgreich sein kann. Bei unbegründeten Klagen wird Prozesskostenhilfe abgelehnt. Personen, die von der Sozialhilfe leben, brauchen die Prozesskostenhilfe nicht zurückzahlen.

Sammelklagen und die Musterfeststellungsklage

Klagen als Sammelklagen sind in den USA üblich, aber in Deutschland nicht möglich. Sie bedeuten, dass bei gemeinsamen Rechtsfragen eine einheitliche Klärung erfolgt. In Deutschland gibt es seit dem 01.11.2018 die Musterfeststellungsklage, bei der Verbraucherschutzverbände Interessen einer Gruppe von Geschädigten vertreten können. Geschädigte können sich im Klageregister der Verbände eintragen und für die Hemmung der Verjährung ihrer Ansprüche sorgen. Urteile im Musterfeststellungsprozess binden die Parteien bei Klagen der Verbraucher.