Fahrgäste „wie Stoffpuppen durch die Gegend geschleudert“
Freizeitpark-Albtraum! Christopher (22) stirbt nach Achterbahnfahrt

Ein Tag voller Spaß endet in einer Tragödie!
Es sollte ein Tag voller Spaß und Adrenalin sein, doch er endet in einer Tragödie. Christopher Hawley, ein 22-jähriger Absolvent der San Diego State University, verliert sein Leben nach einer Fahrt auf der Achterbahn.
Eine „extrem holprige“ Fahrt mit tödlichen Folgen
Christopher, der als kerngesund gilt, besucht den Freizeitpark Six Flags Magic Mountain am 23. Juni 2022 zusammen mit seinem jüngeren Bruder und Cousin. Sie entscheiden sich für die X2-Achterbahn in dem kalifornischen Park. Die Attraktion sei eine „extrem holprige“ Fahrt gewesen, heißt es in der Klageschrift, die dem Magazin People vorliegt. Die Fahrgäste sollen „wie Stoffpuppen durch die Gegend geschleudert“ worden sein.

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Nach der Fahrt klagt Christopher über Kopfschmerzen und muss sich am Handlauf festhalten. Kurz darauf verliert er das Bewusstsein. Er kommt ins Krankenhaus, wo er am nächsten Tag stirbt.
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Familie von Christopher erhebt schwere Vorwürfe
Die Familie Hawley aus Grove, Kalifornien, reicht nun Klage ein. Sie wirft dem Freizeitpark und der Six Flags Entertainment Corporation Designfehler, Versäumnis zu warnen und Fahrlässigkeit vor. Laut der Klageschrift, die die Zeitung O.C. Register zitiert, wissen die Beklagten von zahlreichen vorherigen Verletzungen, die durch den Betrieb der X2 verursacht werden. Diese umfassen unter anderem „schwere Rücken-, Wirbelsäulen-, Nacken- und Kopfverletzungen sowie traumatische Hirnverletzungen“.

Die Familie behauptet zudem, die Sicherheitswarnungen im Magic Mountain seien veraltet und würden die Parkbesucher und Fahrgäste nicht ausreichend vor den potenziellen Risiken der Achterbahnfahrt warnen. „Wir wollen sicherstellen, dass bei dieser Fahrt niemand anderes ums Leben kommt“, sagt William Hawley, der Vater des Verstorbenen, im Gespräch mit O.C. Register.
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Laut der Los Angeles Times bestreitet das Unternehmen die Vorwürfe in der Klage. Der Fall wirft jedoch ernsthafte Fragen über die Sicherheit von Freizeitparkattraktionen auf und fordert eine gründliche Untersuchung. (gsc)