„Das ist Verbrauchertäuschung”Airlines wegen Handgepäck-Gebühren verklagt

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Handgepäck im Flugzeug (Symbolfoto)
yacobchuk

Jeden Reisenden nerven sie: Extra-Gebühren!
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen Easyjet und zwei weitere Airlines Klage erhoben wegen aus seiner Sicht unzulässiger Handgepäck-Gebühren. „Ryanair, easyJet & Co. locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen. Das ist Verbrauchertäuschung und verstößt gegen geltendes Recht“, sagte Sprecherin Ramona Pop der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Verbraucherschützer: Maßstäbe für Handgepäck widersprechen EU-Recht

Fluggesellschaften seien verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. „Die derzeit oft von den Fluggesellschaften angelegten Maßstäbe für Handgepäckgrößen widersprechen EU-Recht“, kritisierte Pop. Tatsächlich umfasse der Preis oft nur ein einzelnes Mini-Gepäckstück. Für größeres oder zusätzliches Handgepäck müssten Flugreisende draufzahlen.

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In einem ersten Schritt hatte der vzbv zahlreiche Airlines, darunter Ryanair, deswegen abgemahnt. „Gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines haben wir darüber hinaus Klagen eingereicht, weil sie aus unserer Sicht unzulässige Gebühren einstreichen und somit Verbraucher täuschen, was die Flugpreise angeht“, sagte Pop. Die EU sollte nach ihren Worten klare Standards und Maße für kostenfreies Handgepäck erlassen. Verbraucher müssten vor Kostenfallen geschützt werden. Das Vorgehen des vzbv sei Teil einer europaweiten Aktion.

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Gerichtsurteil: Handgepäck ist keine Extraleistung der Airline!

Die Verbraucherschützer stützen sich nach eigenen Angaben unter anderem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014. Demnach handelt es sich bei der Mitnahme von Handgepäck um einen unverzichtbaren Bestandteil der Beförderung von Fluggästen und nicht um eine Extraleistung der Airline. Für Handgepäck darf aus Sicht der Verbraucherzentrale kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden. (uvo; dpa)