Gerichtsurteil rechtskräftig
Dieses Sportgerät darf nicht ins Handgepäck!

Was darf ins Handgepäck und was nicht?
Mit dieser Frage musste sich wieder einmal die Justiz befassen. Jetzt ging um ein stählernes Springseil, das ein Mann unbedingt bei seinen Flugreisen mitnehmen wollte. Das Verwaltungsgericht Berlin sagt dazu endgültig nein.
Berliner will nicht ohne sein Seil fliegen
Das Urteil war bereits im Mai ergangen, ist jetzt aber rechtskräftig. Geklagt hatte ein Berliner, nachdem ihm im Mai 2023 untersagt worden war, sein Seil mit an Bord zu nehmen. Es handelte sich um ein 2,74 Meter langes Stahlseil, das mit Kunststoff ummantelt war, berichtete der Sender RBB.

Seile wie dieses sind als einfaches Hilfsmittel für Fitnessübungen beliebt. Das Sicherheitspersonal am Flughafen Berlin-Brandenburg ließ den Mann trotzdem nicht in den Flieger nach Köln/Bonn. Zu gefährlich!
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Seil nicht vergleichbar mit Ladekabel oder Schnürsenkel
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Die Bundespolizei argumentiert dem Bericht zufolge, dass das Seil ein „stumpfer Gegenstand sei, dessen Mitnahme im Handgepäck verboten sei. Durch den Kunststoffüberzug sei es besonders reißfest und verstärke durch sie durch das Schwingen aufgebaute Energie durch Nachfedern. So das Gericht. Dadurch könne es leichter Verletzungen herbeiführen als Gegenstände wie Schnürsenkel oder Ladekabel. Diese Beispiele hatte der Kläger angeführt.
Das Gericht wies dies zurück und bestätigte der Bundespolizei, dem Mann die Mitnahme des Seils zu Recht untersagt zu haben. (uvo)