Partei geht gegen Einstufung vor
AfD verklagt Verfassungsschutz - „gesichert rechtsextremistisch“ oder doch nicht?
Die AfD klagt gegen den Verfassungsschutz wegen der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch”. Die Partei kritisiert, dass der Bericht geheim ist und fordert Transparenz. Nun muss das Verwaltungsgericht Köln entscheiden.
Klage beim Verwaltungsgericht Köln
Die AfD geht juristisch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vor. Grund ist die aktuelle Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“. Eine Klage und ein Eilantrag wurden beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Partei hält die Einschätzung für rechtswidrig – vor allem, weil der Bericht, auf dem sie basiert, bislang unter Verschluss gehalten wird.
Kritik von der NRW-AfD
Martin Vincentz, Parteivorsitzender der AfD in NRW, kritisiert das Vorgehen scharf: „Ein Angeklagter muss wissen, was man ihm vorwirft, sonst kann man sich nicht verteidigen.“ Er vergleicht die Situation mit Kafkas Roman „Der Prozess“. Auch AfD-Anwalt Christian Conrad betont, dass das Gericht nun prüfen müsse, ob die Einstufung während des laufenden Verfahrens zumindest ausgesetzt wird.
Optimismus bei Anwälten der AfD
Hintergrund ist, dass die AfD dem Verfassungsschutz eine Frist gesetzt hatte, die Einstufung zurückzunehmen – das geschah nicht. Der Verfassungsschutz hat sich bisher nicht öffentlich dazu geäußert. Kritik an der Geheimhaltung kommt auch vom Kölner Verfassungsrechtler Markus Ogorek: Zwar glaubt er nicht an politischen Einfluss auf die Behörde, fordert aber Transparenz. „Der Verfassungsschutz ist Sache jedes Bürgers. Und der Bürger muss informiert sein, um sich selbst ein Bild machen zu können.“ Die AfD-Anwälte zeigen sich optimistisch: Sie hoffen, dass ihre Partei in Zukunft nicht mehr als rechtsextremistisch bezeichnet werden darf. Die Entscheidung liegt nun beim Gericht.