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Verfassungsschutz

Zum Verfassungsschutz gehören der Inlandsnachrichtendienst sowie die Rechtsgrundlagen, die die Demokratie in Deutschland sichern sollen.

Verfassungsschutz © dpa

Unterschied zwischen materiellem & administrativen Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz bezeichnet zum einen die Rechtsgrundlagen, welche die Demokratie in Deutschland schützen (materieller Verfassungsschutz) und zum anderen den Inlandsnachrichtendienst (administrativer Verfassungsschutz). Der Nachrichtendienst wird umgangssprachlich auch als Geheimdienst bezeichnet.

Die Aufgabe des administrativen Verfassungsschutzes ist es, im Inland Gefahren vom politischen System, der Demokratie, abzuwenden. Neben dem Grundgesetz ist das Bundesverfassungsschutzgesetz das gesetzliche Regelwerk für die Arbeit des Verfassungsschutzes. In diesem Gesetz ist festgelegt, welche Mittel der Verfassungsschutz in welchem Rahmen anwenden darf. Diese genaue gesetzliche Regelung ist notwendig, da der Inlandsnachrichtendienst bei der Ausführung seiner Arbeit sehr leicht mit den Grundrechten der Bürger in Konflikt geraten kann.

Zuständigkeiten: Landesämter & Polizei

Außerdem sind die Zuständigkeiten der einzelnen Verfassungsschutzämter festgelegt. Neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz gibt es in den einzelnen Bundesländern die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz. Streng getrennt von der Arbeit der Verfassungsschutzämter ist die Arbeit der Polizei. Der Verfassungsschutz darf der Polizei keine Anweisungen geben.

Der Verfassungsschutz hat die Pflicht zur Berichterstattung

Damit die Regierung und die Bevölkerung über die Arbeit des Verfassungsschutzes informiert sind, hat der Verfassungsschutz die Pflicht, dem Innenminister über seine Arbeit Bericht zu erstatten. Die Öffentlichkeit wird regelmäßig mit dem Verfassungsschutzbericht informiert. Dieser Report dient außerdem dazu, die Bevölkerung über Gefahren durch extremistische Gruppen und deren Tätigkeiten zu informieren. Die Aufgabentrennung und die Pflicht zur Berichterstattung wurden nach dem Zweiten Weltkrieg gesetzlich festgelegt, um einen Machtmissbrauch zu verhindern.

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