Mehr als 1.000 Seiten geleaktAfD-Gutachten des Verfassungsschutzes – Kritik von Experten

Das AfD-Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz sorgt seit Anfang Mai für Aufregung. Ohne, dass es überhaupt offiziell veröffentlicht worden ist. Mittlerweile kursiert es im Internet. Die Meinungen dazu gehen auseinander.
Das sagen Experten zu dem Gutachten
1108 Seiten - so lang ist das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz. Es soll belegen, dass die AfD bundesweit gesichert rechtsextremistisch ist. Der Inhalt sollte geheim bleiben. Mehreren Medien liegt das Dokument aber vor. Das Politik-Magazin Cicero veröffentlicht es. Der Pressesprecher der AfD-NRW ist von dem Inhalt nicht schockiert: „Es sind ein paar Äußerungen aufgegriffen worden von einigen Abgeordneten, die in unseren Augen teilweise vielleicht mal polemisch waren, vielleicht auch ein bisschen zu überspitzt. Aber keinesfalls die Grenzen weder des Strafrechts noch der demokratischen Grundordnung überschreiten.” Die Partei hat gegen die Einstufung geklagt. Jetzt liegt das Gutachten beim Verwaltungsgericht Köln. So lange nennt das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst die AfD nicht rechtsextremistisch.
Auch Experte befassen sich jetzt mit dem Inhalt. Journalist und Politikexperte Peter Neumann meint: „Es zeigt glaube ich ganz gut, dass die AfD eine gesicherte rechtsextremistische Partei ist. Es hätte es nur viel besser tun können. Also es ist viel zu lang, es ist zu wenig klar. Und vor allem werden hier auch Rechte mit rechtsextremen Positionen ständig vermischt.”
So geht´s jetzt weiter
Auf RTL WEST Anfrage äußert sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu dem Gutachten. Es handele sich um ein laufendes Verfahren. Mit der Behörde kennt sich Hans-Georg Maaßen bestens aus. Er war bis 2018 Präsident des Inlandsgeheimdienstes. Musste aber seinen Posten räumen. Auch er wird von seinem alten Arbeitgeber beobachtet. Und im Bereich Rechtsextremismus eingeordnet. Der Bundesvorsitzende der Werteunion sagt: „Ich bin grundsätzlich dagegen, dass der Verfassungsschutz Parteien beobachtet. Als ich Präsident war, hatte ich das 2013 abgeschafft. Weil wie in allen anderen westlichen Ländern, wo der Verfassungsschutz - der Inlandsgeheimdienst - keine Parteien beobachten darf, sollten auch wir darauf verzichten.” Anders sieht das NRW-SPD. Frank Müller sieht auch die nordrhein-westfälische AfD kritisch. Und wäre auch für ein Verbotsverfahren. Soweit würde die CDU-NRW noch nicht gehen. Der innenpolitische Sprecher will abwarten, bis das Gutachten vernünftig und sachlich geprüft wurde. Bis das Gericht ein Urteil fällt, wird es voraussichtlich noch mindestens ein Jahr dauern.