Angeklagter erdrosselte einen Friseur

Mordurteil nach 34 Jahren! Cold Case endlich aufgeklärt

Mordes aus Habgier lautet das Urteil der Richter vom Duisburger Landgericht. (Symbolfoto)
Das Landgericht Duisburg kann endlich ein Urteil sprechen. (Symbolbild)
Roland Weihrauch/dpa

Endlich herrscht Gerechtigkeit!
Vor 34 Jahren verliert ein Friseur auf brutale Art und Weise sein Leben. Bei der Suche nach dem Täter tappen die Behörden lange im Dunkeln, entdecken dann vor einigen Monaten den entscheidenden Hinweis. Jetzt fällt das Gericht ein Urteil gegen den Angeklagten.

Friseur wurde mit Kabel erdrosselt

In Mülheim an der Ruhr verurteilt das Landgericht Duisburg einen 64-Jährigen wegen Mordes aus Habgier zu lebenslanger Haft. Der Mann selbst räumte bei einem psychiatrischen Sachverständigen ein, an jenem Tag im Januar 1991 in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein. Einen Raubmord habe er jedoch nicht begangen.

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Der Angeklagte sagte bei dem Sachverständigen aus, er sei auf der Couch des Friseurs eingeschlafen. Als er wieder aufgewacht sei, habe der andere Mann ihm bereits die Hose geöffnet und ihm zwischen die Beine gegriffen. Darüber sei er so schockiert gewesen, dass er sich mit dem Kabel einer Steckdose gegen den Übergriff gewehrt habe.

Tatsächlich wurde der Friseur mit einem solchen Kabel erdrosselt. Dass sich die Tat aber so abgespielt haben könnte, wie es der Angeklagte geschildert hat, schlossen die Richter aus. „Das alles ist wenig überzeugend“, hieß es in der Urteilsbegründung.

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Richter gehen von geplantem Mord aus

Die Gesamtumstände sprechen aus Sicht der Richter eindeutig für eine geplante Tat. Der Angeklagte habe schon vor dem Griff zum Kabel den Entschluss gefasst, dem Opfer Wertgegenstände wegzunehmen. Aus der Wohnung soll er nach der Tat ein teures Feuerzeug, mehrere Uhren und Münzen entwendet haben.

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Der Fall war für die Mülheimer Polizei lange Zeit ein sogenannter Cold Case. Erst eine Fingerabdruck-Spur führte die Ermittler im Jahr 2024 doch noch zum Angeklagten. Außerdem sollen am Tatort zahlreiche Faserspuren gesichert worden sein, die auf den Angeklagten hindeuten. Mit dem Urteil entsprachen die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hat noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Revision einzulegen. (fkl, mit dpa)