Fast jede zweite Abrechnung ist falschMuss ich wirklich zahlen? Die wichtigsten Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnungen sorgen bei vielen Familien für Kopfzerbrechen.
Die Nebenkostenabrechnungen sorgen bei vielen Familien für Kopfzerbrechen.
picture alliance / W2Art | Alexandra Wagner

Wie hoch wird die Nachzahlung ausfallen?
Für viele Haushalte steht in diesen Wochen die Post mit der Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr an. Auch wenn sich die Energiemärkte nach den extremen Krisenjahren spürbar beruhigt haben, bleiben die Wohnnebenkosten auf einem dauerhaft hohen Niveau. Zudem sorgen neue gesetzliche Vorgaben für veränderte Abrechnungen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen und erklärt, worauf Mieter jetzt achten müssen.

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Mit welchen Kosten müssen Mieter aktuell rechnen?

Nach den extremen Preisausschlägen der vergangenen Jahre haben sich die Beschaffungspreise für Gas, Fernwärme und Heizöl im Jahr 2025 und im Laufe des Jahres 2026 auf einem stabileren, aber im historischen Vergleich weiterhin hohen Plateau eingependelt.

Laut Daten des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und des Deutschen Mieterbundes müssen Haushalte, die mit Gas heizen, im Schnitt mit Kosten von rund 10 bis 11 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Die Kosten für Heizöl hängen stark vom Zeitpunkt der Bestellung ab. Auch die Kosten für Fernwärme sind vielerorts über Vorkrisenniveau und können je nach Versorger und Tarif sehr unterschiedlich ausfallen.

Lese-Tipp: Fehler in der Nebenkostenabrechnung - worauf Mieter achten sollten

Zum Vergleich: Vor der Energiekrise lagen viele Gasverträge teils deutlich unter 7 Cent pro kWh. Viele Bestandsverträge, die während der Preisexplosion abgeschlossen wurden, sind zudem noch immer teurer als aktuelle Neuangebote.

Wer seine Abschläge seit 2022/2023 nicht angepasst hat, muss weiterhin mit spürbaren Nachzahlungen bei den Nebenkosten rechnen. Besonders betroffen sind Haushalte mit älteren, schlecht gedämmten Gebäuden und ineffizienten Heizungen. Wer in den letzten zwei Jahren bereits erhöhte Vorauszahlungen geleistet hat, kann je nach Verbrauch und Tarif mit geringeren Nachzahlungen oder sogar mit einem Guthaben rechnen.

Um eine grobe Einschätzung zu bekommen, können Mieter Online-Rechner nutzen, etwa von Stiftung Warentest oder Verbraucherzentralen. Dort lassen sich Verbrauch, Wohnungsgröße und aktueller Tarif eingeben, um mögliche Nachzahlungen abzuschätzen.

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Welche neuen gesetzlichen Vorgaben gibt es?

Bei den aktuellen Abrechnungen müssen Vermieter wichtige gesetzliche Neuerungen zwingend berücksichtigen:

  • Die CO₂-Kostenaufteilung: Seit dem CO₂-Aufteilungsgesetz werden die Kosten für die CO₂-Abgabe beim Heizen nicht mehr allein auf die Mieter umgelegt. Es gilt ein Stufenmodell: Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes (und damit je höher der CO₂-Ausstoß), desto höher ist der Kostenanteil, den der Vermieter tragen muss. Dieser kann zwischen 10 und bis zu 95 Prozent liegen. Fehlt diese Aufteilung in der Abrechnung komplett, haben Mieter das Recht, den Heizkostenanteil pauschal um drei Prozent zu kürzen.

  • Unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI): Wenn in dem Gebäude fernablesbare Zähler installiert sind, müssen Vermieter ihren Mietern bereits seit Längerem monatlich Mitteilungen über deren Heiz- und Warmwasserverbrauch zukommen lassen. Diese Transparenz soll helfen, das Heizverhalten frühzeitig anzupassen, anstatt erst am Jahresende überrascht zu werden. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, kann der Mieter den Heizkostenanteil ebenfalls um bis zu drei Prozent kürzen.

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Müssen Mieter einer Erhöhung der Vorauszahlung sofort zustimmen?

Der Deutsche Mieterbund stellt klar: Nein, eine Anpassung der monatlichen Abschläge ist nicht willkürlich möglich. Der Vermieter darf die Vorauszahlung nur dann anpassen, wenn er dem Mieter zuvor eine formal und inhaltlich korrekte Jahresabrechnung vorgelegt hat.

Eine Erhöhung ist zudem nur zulässig, wenn sich aus dieser Abrechnung eine Nachzahlung für den Mieter ergeben hat und absehbar ist, dass die bisherigen Abschläge für die Zukunft nicht ausreichen. Die neue Vorauszahlung berechnet sich im Regelfall aus der Summe der letzten Jahresabrechnung geteilt durch zwölf. Ein pauschaler „Sicherheitszuschlag“ ohne konkrete Grundlage ist unzulässig. Allerdings dürfen nachweisbare und bereits eingetretene Preissteigerungen der Versorger in die neue Berechnung einfließen.

Achtung: Wer eine rechtlich zulässige Erhöhung der Vorauszahlung ignoriert und diese nicht zahlt, riskiert eine fristlose Kündigung, sobald der Rückstand den Betrag einer vollen Monatsmiete überschreitet.

Wenn ihr eure eigene Abrechnung einmal genauer unter die Lupe nehmen lassen wollt, könnt ihr unseren Nebenkostencheck nutzen. Dort müsst ihr nur ein paar Fragen beantworten, zum Beispiel zur Größe der Wohnung und zum Abrechnungszeitraum. Anschließend erfahrt ihr, ob die Höhe Ihrer Nebenkosten gerechtfertigt ist und ob ihr noch Widerspruch einlegen könnt.

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Was tun, wenn man nicht sofort zahlen kann?

Sollte die Nachzahlung das Budget übersteigen, empfiehlt der DMB, umgehend den schriftlichen Kontakt zum Vermieter zu suchen. Häufig lässt sich eine einvernehmliche Ratenzahlung oder eine Stundung vereinbaren. Zudem lohnt sich der Gang zu den örtlichen Mietervereinen oder Sozialbehörden: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf staatliche Unterstützung wie Wohngeld oder eine einmalige Kostenübernahme im Rahmen der Existenzsicherung.

Wie viel Zeit bleibt für die Prüfung und Zahlung?

Nach dem Erhalt einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung haben Mieter in der Regel 30 Tage Zeit, um den geforderten Betrag zu begleichen.

Wichtig: Wer inhaltliche Zweifel an der Richtigkeit hat, sollte die Nachzahlung dennoch fristgerecht leisten, dies jedoch ausdrücklich unter Vorbehalt tun. So wird ein Zahlungsverzug vermieden, der im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen kann.

Lese-Tipp: Was gehört überhaupt zu den Nebenkosten?

Mieter haben gesetzlich zwölf Monate Zeit, um Einwendungen gegen die Abrechnung vorzubringen. Um die Posten im Detail zu prüfen, steht Mietern das Recht auf Belegeinsicht zu. Der Vermieter muss auf Verlangen Kopien der Originalrechnungen und Verträge der Dienstleister vorlegen.

Droht bei Nichtzahlung direkt die Kündigung?

Die Frage, ob eine ausstehende Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ist juristisch nach wie vor eine Einzelfallentscheidung und nicht abschließend höchstrichterlich für jeden Fall pauschal geregelt. Dennoch mahnt der DMB zur Vorsicht: Diverse Urteile von Amts- und Landgerichten bestätigen, dass erhebliche und unentschuldigte Zahlungsrückstände bei den Betriebskosten ein berechtigter Grund für eine ordentliche oder gar fristlose Kündigung des Mietverhältnisses sein können.

Verwendete Quellen: Deutscher Mieterbund, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Stiftung Warentest, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen