Perso, Selbstbestimmungsgesetz, Gehaltserhöhungen

Die wichtigsten Verbraucher-News im November

Ausschnitt eines Personalausweises
Was auf unserem Ausweis steht, können wir in Zukunft leichter selbst mitbestimmen.
Marijan Murat/dpa

Wo ist die Zeit nur hin?!
Die Uhr wurde zurückgestellt, die Tage werden immer kürzer: Der Herbst geht in den Endspurt. Aber nicht, ohne Verbraucherinnen und Verbrauchern ein paar Änderungen mit auf den Weg zu geben. Die haben unter anderem mit unseren Personalausweisen zu tun und damit, was in Zukunft darauf steht, aber auch mit Gehaltserhöhungen für bestimmte Gruppen und … Rehkitzen. Die wichtigsten November-News im Überblick!

Änderung des Geschlechtseintrags vereinfacht

Symbole für die Geschlechter „„männlich“, „weiblich“ und „divers“
Um offiziell ein anderes Geschlecht eintragen zu lassen, müssen deutlich weniger Hürden genommen werden.
Jens Kalaene/dpa

Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das das nicht mehr zeitgemäße Transsexuellengesetz ablöst. Für eine Angleichung von Geschlechtseintrag und Geschlechtsidentität ist dann kein Gutachten, kein ärztliches Attest und keine Gerichtsentscheidung mehr nötig. Möglich sind die Bezeichnungen „männlich“, „weiblich“ und „divers“.

Die Anmeldung für eine Änderung des eigenen Geschlechtseintrags und Vornamens kann persönlich oder schriftlich beim Standesamt erfolgen. Anschließend gilt eine „Überlegungs- und Reflexionsfrist” von drei Monaten. Seit dem 1. August konnten geplante Änderungen demnach bereits angemeldet werden. Nach Ablauf der Frist müssen änderungswillige Personen zwingend persönlich beim Standesamt vorsprechen, damit die Erklärung öffentlich bekundet wird.

Vergehen nach der Frist sechs Monate, ohne dass eine Änderungserklärung abgegeben wird, wird die Anmeldung als gegenstandslos betrachtet. Nach einer vollzogenen Änderung gilt eine Sperrfrist von einem Jahr – erst dann kann wieder eine neue eingereicht werden.

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Neue Wirtschafts-Identifikationsnummer

Ab November erhalten wirtschaftlich Tätige – sowohl Einzelne als auch Gesellschaften – eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen, und zwar in erster Linie bei steuerlichen Angelegenheiten innerhalb Deutschlands. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU relevant, sie bleibt weiterhin bestehen.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer teilt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch zu, sie muss nicht beantragt werden. Wer bis Ende November noch keine Nummer hat, muss sich erst einmal keine Sorgen machen, da die Angabe der Nummer noch nicht verpflichtend ist. Die Vergabe wird laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich bis 2026 laufen.

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Erleichterungen beim Personalausweis

Das Beantragen und Abholen von Ausweisen in deutschen Ämtern soll bis zum Frühjahr 2025 immer einfacher werden. Der nächste Schritt: In Zukunft soll der PIN-Brief für den Online-Ausweis beim Antrag eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels der jeweiligen Person direkt übergeben werden, statt separat per Post verschickt zu werden.

Außerdem soll es den Service geben, sich gegen eine Extragebühr den Perso oder Reisepass per Direktversand nach Hause schicken zu lassen und sich so den Gang zur Behörde oder zu einem Ausgabeautomaten zu sparen.

Für beide Änderungen würden im November „die rechtlichen Voraussetzungen“ geschaffen, informiert das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Für die technische und organisatorische Umstellung behält es sich allerdings noch ein paar Monate vor: Mit der tatsächlichen Umsetzung sei erst im Frühjahr 2025 zu rechnen.

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Blankoverordnung für Physiotherapie

Eine Frau wird von einer Physiotherapeutin behandelt.
Bei Schulterproblemen gibt es in der Verordnung von Physiotherapie bald mehr Spielraum.
Robert Michael/dpa

Für Ergotherapie gibt es sie bereits, ab dem 1. November dann auch für Physiotherapie: die Blankoverordnung. Sie wird von der Ärztin oder dem Arzt nach der Diagnose ausgestellt, über Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung entscheiden dann jedoch die Physiotherapeutinnen und -therapeuten.

Der Einsatzbereich ist allerdings erst einmal beschränkt: eine Blankoverordnung kann zunächst nur für Erkrankungen des Schulterregion ausgestellt werden. Dazu zählen etwa Brüche, ausgekugelte Gelenke oder Muskelverletzungen.

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Mehr Gehalt für Angestellte von Banken und im öffentlichen Dienst

Die Gewerkschaft Verdi hat für die gut 60.000 Beschäftigten der öffentlichen Banken eine Gehaltserhöhung erwirkt: Ab dem 1. November erhalten sie sechs Prozent mehr. In zwei weiteren Stufen 2025 und 2026 bekommen sie insgesamt 11,5 Prozent mehr. Für Nachwuchskräfte beträgt die Erhöhung insgesamt 350 Euro pro Monat. Der neue Tarifvertrag soll bundesweit für Mitarbeitende von 63 Instituten gelten.

Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst können sich freuen: Ab dem 1. November 2024 werden ihre monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht. Zum 1. Februar kommen dann weitere 5,5 Prozent mehr drauf – insgesamt werden dann mindestens 340 Euro mehr gezahlt. Für Auszubildende, Dual-Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden die Entgelte zum 1. November 2024 um 100 Euro erhöht, zum 1. Februar 2025 nochmal um weitere 50 Euro.

Drohnen zum Schutz von Tieren erlaubt

Ein Rehkitz wird aus hohem Gras vor Mähdreschern gerettet.
Rehkitze verharren bei Gefahr regungslos im Gras und sind deshalb durch Mähdrescher besonders in Gefahr.
Uwe Anspach/dpa

Wenn im Herbst die Felder gemäht werden, werden immer wieder Rehkitze und andere Tiere, die im hohen Gras Schutz suchen, verletzt oder getötet. Seit März galt deshalb eine Ausnahmeregelung, die es Landwirtinnen und Landwirten ermöglicht, die Tiere rechtzeitig mit Wärmebildkamera-Drohnen aufzuspüren. Das ist ab dem 20. November dauerhaft erlaubt.

Der Einsatz von Drohnen war vorher wegen EU-Vorgaben nur eingeschränkt möglich: Grundsätzlich gilt dabei nämlich ein Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten von 150 Metern. Das Bundesverkehrsministerium legte jedoch Flächen fest, auf denen auch nur zehn Meter erlaubt sind, wenn die Drohne tief genug fliegt.