CDU-Kanzlerkandidat faltet Stimmzettel falsch
Aachen: Laschet zeigt seine zwei Kreuze und begeht damit einen fatalen Regelverstoß
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Seit 8 Uhr sind die Wahllokale in ganz Deutschland nun geöffnet und einer der aussichtsreichsten Kandidaten hat auch schon seine Stimme abgegeben – und das möglichweise mit einem fatalen Fehler. Im Video sprechen Moderatorin Katja Burkard und RTL-Politikchef Nikolaus Blome über die Auswirkungen des Fehlers.
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Armin Laschet verstößt mit Stimmabgabe gegen Wahlgrundsatz
Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim – das sind die Grundsätze einer jeden Wahl in Deutschland. Damit wird sichergestellt, dass wirklich auch jeder die gleiche Chance hat und keiner der Kandidaten oder der Parteien einen Vorteil erhält.
CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet hat bei seiner Stimmabgabe am Sonntagmorgen allerdings gegen einen dieser Grundsätze verstoßen. Denn Laschet faltete seinen Stimmzettel so, dass für die bereitstehenden Fotografen erkennbar war, wo er und seine Frau ihre Kreuze gemacht hatten.
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Denn auf der Website des Bundeswahlleiters heißt es klar: „Bei der Urnenwahl muss der Wähler um das Wahlgeheimnis zu wahren, in der Wahlkabine seinen Stimmzettel – nachdem er ihn gekennzeichnet hat – in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.“
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Für seinen Fauxpas hätte Laschet eigentlich vom örtlichen Wahlvorsteher gerügt werden müssen und der NRW-Ministerpräsident hätte zurück in die Wahlkabine gehen müssen, um seinen Wahlzettel richtig zu falten.
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Denn beim Bundeswahlleiter heißt es weiter:
„Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser
- seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder
- seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat.
Laschet könnte sogar Haftstrafe drohen
Für Laschet selbst könnte sein Fehlverhalten möglicherweise auch Konsequenzen haben. Denn laut Paragraph 107c des Strafgesetzbuch ist der Bruch des Wahlgeheimnisses eine Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.
Bundeswahlleiter: Stimme ist gültig
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Ob das allerdings so kommt, ist fraglich. Denn inzwischen hat sich auch der Bundeswahlleiter via Twitter zum Vorfall geäußert.
„Die Wahlvorschriften sind eindeutig. Der Wahlvorstand hat Wählerinnen und Wähler zurückzuweisen, die den Stimmzettel so gefaltet haben, dass die Stimmabgabe erkennbar ist“, so der oberste Wächter über die Bundestagswahl. „Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig.“
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Politikwissenschaftler: Laschets Kreuze waren ohnehin klar
Ähnlich äußerte sich auch Politikwissenschaftler Sven Leunig von der Universität Jena im RTL-Interview: „Der Wahlvorstand vor Ort hätte Stimmzettel zurückweisen müssen. Jetzt ist es zu spät, jetzt ist die Stimme gültig.“
Allerdings sei es auch immer ein bisschen Auslegungssache, so Leunig. „Die Stimme in der Kabine ohne andere abgeben zu können, gewährleiste erst einmal die geheime Wahl. Wenn danach jemand selbst entscheidet, seine Kreuze öffentlich zu machen, ist das erstmal seine Sache.“
Außerdem sei bei Laschet ohnehin klar gewesen, wie er wählen wird. „Problematisch wird es dann, wenn jemand seine Abstimmung zeigt, der andere noch beeinflussen könnte. Ein Promi zum Beispiel.“ (sst)
Im Netz hagelt es Spott gegen Laschet
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