Arif A. fuhr zwei Menschen tot, ein weiterer ist heute ein Pflegefall
Vier Jahre Gefängnis für Raser von Frankenthal: „Wäre lieber anstelle meiner Freunde gestorben“

Jetzt muss er also doch ins Gefängnis!
Arif A. muss für vier Jahre hinter Gitter, eine Bewährung gibt es nicht. Das Landgericht Landau (Rheinland-Pfalz) kippt die vorherige Bewährungsstrafe am Donnerstag (21. Dezember) im Prozess um den Totraser von Frankenthal. Über seinen Anwalt lässt A. verlauten: Er bedauere, was geschehen ist – und wäre lieber anstelle seiner beiden Freunde gestorben.
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Urteil im Prozess um Unfall von Frankenthal: Vier Jahre Haft, keine Bewährung
Das Landgericht spricht A. der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Auch eine Schwere der Schuld stellt der Richter fest. Fünf Monate der Strafe gelten bereits als vollstreckt, außerdem entziehen die Behörden A. die Fahrerlaubnis für mindestens fünf Jahre. Eine lebenslange Entziehung der Fahrerlaubnis habe das Gericht nicht vorgenommen, da er noch nachreifen könne, heißt es im Urteil des Richters weiter. „Sie haben eine gewisse Tatreue gezeigt, die hätte deutlicher ausfallen können, auch das haben wir berücksichtigt“, sagt der Richter am Donnerstag.
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Bemerkenswert: An die Eltern der Opfer spricht er „seine Anerkennung“ aus, dass sie die Kraft aufgebracht haben, an einer Aufklärung mitzuwirken. Denn 2020 kommt Arif A. mit einer deutlich milderen Strafe davon – doch die Eltern von einem der Toten bleiben beharrlich.
Totraser Arif A.: Als RTL berichtet, kommt Bewegung in den Fall
Sechs Monate Bewährung, zwölf Monate Fahrverbot und 2.000 Euro Geldstrafe brummt das Amtsgericht Frankenthal A. zunächst auf. Weil er vorher nicht auffällig im Straßenverkehr gewesen sei, hatte es argumentiert. Für die Opfer-Familie ist das weder wahr noch gerecht. Sie weiß: A. ist zuvor nicht so unauffällig gewesen, wie die Richter denken.
Der Anwalt der Familie macht RTL ein Video zugänglich, das A. am Steuer eines Autos zeigt. Es stammt von Fabienne, einer Bekannten von A., und zeigt, wie er den Wagen mit über 200 Kilometern pro Stunde über eine Landstraße steuert. „Ich habe zu ihm gesagt: ‘Arif, wenn du weiterhin so schnell fährst, wird der Tag kommen, an dem du einen Unfall baust.’ Und der Tag ist gekommen“, erzählt Fabienne RTL. Vier Monate vor dem Unfall wird A. zudem geblitzt, er ist 48 km/h zu schnell. Bereits zu diesem Zeitpunkt hätte der damals 19-Jährige seinen Führerschein abgeben müssen, wie Recherchen ergeben. Doch A. ignoriert das Schreiben.
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Der Anwalt leitet die Aufnahmen von Fabienne auch an die Staatsanwaltschaft weiter. Doch wegen der Corona-Pandemie und einer Überlastung der Ankläger erhält er keine Antwort – bis RTL berichtet. Die Folge: Der Fall wird neu bewertet, es kommt endlich zu einem Prozess. Zuvor hatte das Gericht nur nach Aktenlage entschieden.
Verteidiger von Arif A. hatte Widerstand gegen erneutes Urteil angekündigt
Im Juli 2019 war es zwischen Mannheim und Lampertheim auf der Bundesstraße 44 in Rheinland-Pfalz zu der Unfall-Tragödie gekommen. Zwei Freunde von Arif A. sterben, weil er mit 155 Kilometern pro Stunde gegen einen Baum prallt. Ein weiterer Insasse ist seit dem Drama schwerstbehindert und wird lebenslang auf Hilfe angewiesen sein.
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Im Vorfeld des Prozesses hatte A.s Anwalt, angekündigt, ein erneutes Urteil anzufechten. „Das Verfahren in Landau ist einzustellen. Sollte dennoch verhandelt werden, sehen wir uns beim Bundesverfassungsgericht wieder“, hatte er laut SWR gedroht. Man könne in Deutschland nicht zweimal wegen derselben Straftat angeklagt werden, so Verteidiger Rüdiger Weidhaas.
Diese Aussagen legen nahe: Einen Schlussstrich können die Familien der Opfer wohl nicht ziehen.