Was Verbraucher wissen sollten
Preiserhöhungen, Kfz-Zulassung, Heizungsgesetz: Das ändert sich im September

Der Sommer geht, der Herbst kommt – doch das ist nicht das Einzige, was der September mit sich bringt. Ob bei der Steuererklärung, bei der Autoanschaffung oder beim Getränkeeinkauf – wir erklären, was Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt wissen sollten.
Heizungsgesetz auf der Zielgeraden
Das Heizungsgesetz oder GEG (Gebäudeenergiegesetz) hatte in den letzten Monaten für jede Menge Zündstoff gesorgt, sowohl in der Regierung als auch unter Bürgerinnen und Bürgern. Mitte Juni wurde erstmals ein stark veränderter Gesetzentwurf im Bundestag beraten, der dann aber vom Bundesverfassungsgericht wieder gestoppt wurde.
Ursprünglich war unter anderem geplant, dass ab nächstem Jahr möglichst jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden soll – was wegen der zu erwartenden Kosten zu lauten Protesten führte. Am 8. September soll nun ein neuer Entwuf des Gesetzes im Bundestag beraten und im Laufe des Monats beschlossen werden.
Mehr zu den Hintergründen des Heizungsgesetzes können Sie hier nachlesen.
Online-Kfz-Zulassung: Das ändert sich jetzt!
Ab 1. September soll es ohne Behördengang und Wartezeiten möglich sein, das eigene Auto an-, um- und abzumelden. Mit dem Projekt i-Kfz digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr schrittweise die Fahrzeugzulassung in Deutschland. Standardvorgänge konnten zwar schon seit 2019 online erledigt werden, jetzt steht allerdings eine wichtige Neuerung an: Wer sein Kfz online anmeldet, kann direkt losfahren. Hierfür reicht ein vorläufiger Zulassungsbescheid, der zehn Tage lang gültig ist, die entsprechenden Plaketten werden per Post verschickt. Außerdem können zukünftig auch juristische Personen Zulassungsvorgänge online abwickeln.
Die Einrichtung der jeweiligen Online-Portale liegt bei den Bundesländern und Kommunalverwaltungen. Sie sind über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde erreichbar.
Lese-Tipp: i-Kfz: So funktioniert die Online-Zulassung!
Coca-Cola erhöht Preise
Ab September müssen Verbraucherinnen und Verbraucher offenbar mehr für die Produkte von Coca-Cola bezahlen. Wie die Lebensmittelzeitung berichtete, will der Konzern die Preise erhöhen – im „höheren einstelligen Prozentbereich", wie Coca-Cola-Manager Florian von Salzen zitiert wurde. Als Grund hierfür werden höhere Kosten für Strom, Gas, Rohstoffe und Logistik angeführt.
Die Preiserhöhung betrifft anscheinend alle Produkte, welche betroffen sind, können sie hier nachlesen. Erst vor einem Jahr hatte der Limo-Riese die Preise für Cola, Fanta und Co. angehoben.
Im Video: Gehen die Supermarkt-Preise wieder runter?
Steuererklärung 2022: Frist läuft ab
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, also etwa Selbstständige und Menschen, die steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld erhalten haben, hat dafür nicht mehr allzu viel Zeit: Die Frist endet am 2. Oktober, da der 30. September auf einen Samstag fällt. Werden Sie steuerlich beraten, verlängert sie sich auf den 31. Juli 2024.
Online-Steuer: Nachrichten werden gelöscht
Bisher wurden im Online-Steuerportal ELSTER sämtliche Nachrichten unbegrenzt im privaten Posteingang gespeichert. Das ändert sich ab dem 18. September: Ab diesem Datum werden nur noch wichtige Nachrichten wie Übertragungsprotokolle, digitale Bescheide und Bescheiddaten dauerhaft gespeichert. Alle anderen, also etwa Mitteilungen zu Statusübergängen von Berechtigungen und Vollmachten oder Informationen zu geänderten Zertifikatsdetails, werden nach einem Jahr gelöscht.
Das Portal hat Nutzerinnen und Nutzer bereits in einer E-Mail darauf hingewiesen, dass Mitteilungen, deren Speicherfrist abgelaufen ist, ab dem 18. September gelöscht werden. Wer diese weiterhin benötigt, sollte sie also im Laufe der nächsten Wochen herunterladen.
E-Autos: Anträge auf Umweltbonus nur noch von Privatpersonen
Ab dem 1. September können nur noch Privatpersonen einen Antrag auf den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge stellen. Hier gilt: Wer den Antrag stellt, muss sowohl Käuferin/Käufer beziehungsweise Leasingnehmerin/-nehmer sein als auch fahrzeughaltende Person.
Bisher konnte der Umweltbonus auch für gewerblich genutzte Autos beantragt werden. Auch für gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine oder Stiftungen fällt die Förderung nun weg.
Lese-Tipp: Boom bei E-Autos – warum die Verkäufe gerade rasant steigen
Aus für Halogen-Pins
Wie bereits im August werden auch im nächsten Monat bestimmte Leuchtmittel verboten: Ab dem 1. September dürfen Halogen-Pins der Typen G4, GY6. 35 und G9 aufgrund ihrer schlechten Energiebilanz nicht mehr produziert werden. Lagerbestände dürfen aber nach wie vor abverkauft und genutzt werden. Hintergrund ist die sogenannte EU-Ökodesign-Richtlinie, nach der Produkte umweltgerechter gestaltet werden sollen.
Frist für Härtefallfonds-Antrag läuft ab
Noch bis zum 30. September können bestimmte Personen in Deutschland eine Einmalhilfe von 2.500 Euro aus einem Härtefallfonds beantragen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für diesen insgesamt 500 Millionen Euro eingeplant.
Berechtigt sind zum einen Ostdeutsche mit bestimmten Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten, die 1991 nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Zum anderen richtet sich der Fonds an Spätaussiedler und sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge, die Deutschland aus der früheren Sowjetunion aufnahm. Voraussetzung für die Einmalzahlung ist Bedürftigkeit, also Renten in der Nähe der Grundsicherung. (mit dpa)