Förderungen für den Heizungsumbau werden konkret

Heizungstausch in 2024: Wie viel Geld Sie vom Staat bekommen

Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sieht finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuergutschriften vor. Schon ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. (Symbolfoto, Themenfoto)
Wer die Heizung austauschen muss, soll vom Staat Förderung bekommen. Jetzt wird es konkreter.
bg, action press, ActionPress

Was kostet uns der ganze Heizungsplan eigentlich – und gibt es Kohle vom Staat?
Deutschland soll klimafreundlicher heizen! Die Pläne aus dem Wirtschaftsministerium wurden für die Regierung zur wahren Zerreißprobe, vielen Hausbesitzern macht die Angst vor den Kosten graue Haare und Magenschmerzen. Jetzt gibt es neue Details, wie viel Förderung es für den Austausch geben soll.

Zinsgünstige KfW-Kredite sollen ab 1. Januar angeboten werden

Das geplante Förderprogramm zum Heizungsaustausch soll Anfang 2024 starten. Das geht aus Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hervor, die auch RTL vorliegt.

Die Regierung prüft demnach Übergangsregeln, die einen reibungslosen Übergang zwischen bestehenden und neuen Förderungen ermöglichen.

Weiter heißt es, die staatliche Förderbank KfW plant, die geplanten zusätzlichen, einkommensabhängig zinsvergünstigten Kredite mit langen Laufzeiten ab dem 1. Januar 2024 anzubieten. Diese sind in einem Entschließugsantrag der Ampel-Fraktionen vorgesehen.

Heizungsgesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten

Das sogenannte Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz (GEG)), soll Anfang September im Bundestag beschlossen werden. Durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen soll das Heizen in Deutschland klimafreundlicher gemacht werden. Das Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.

Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen. Wie die Lage in Ihrer Region ist, können Sie hier nachlesen.

Lese-Tipp: Die besten Tipps von unseren Energieexperten zu Heizen, Wärme, Stromverbrauch - Das müssen Verbraucher wissen

Welche Förderungen gibt es für den Heizungsaustausch?

Bereits jetzt wird der Einbau neuer Heizungen wie Wärmepumpen vom Staat gefördert. Zu einem neuen Förderprogramm liegen Pläne der Ampel-Fraktionen vor:

  • Demnach soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen für alle Wohn- und Nichtwohngebäude geben.

  • Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden - das soll gelten für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist. Laut Regierung liegen etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum unter der Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.

  • Zusätzlich soll es einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geben, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung.

  • Von 2028 an soll die Förderung um 3 Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Geschwindigkeitsbonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.

Was ist mit vermieteten Häusern?

Auf die Frage der CDU/CSU-Fraktion, warum der Geschwindigkeitsbonus nicht auch vermietenden Eigentümern gewährt werden soll, schreibt die Regierung, selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer seien beim Tausch besonders belastet, weshalb sie im Fall von alten ineffizienten Heizungsanlagen besonders unterstützt werden sollten. „Bei der Wohnungswirtschaft kann hingegen davon ausgegangen werden, dass alte Heizungen ohnehin ersetzt werden.“

Bei Vermietenden gebe es neben der Förderung auch Abschreibungs- und Umlagemöglichkeiten. In größeren Gebäuden seien die Kosten pro Partei zudem auf Grund der Kostendegression deutlich geringer.

Das Ministerium rechnet auch mit deutlich sinkenden Kosten für Wärmepumpen, wenn diese häufiger verkauft werden. Mittelfristig seien Kostensenkungen inklusive Installation von etwa 40 Prozent zu erwarten, schreibt das Ministerium unter Verweis auf die Branche. (dpa/eku)

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