Der Schlüssel in der Heizungsfrage

Fernwärmepläne der Kommunen: Wie die Heizungslage in Ihrer Region aussieht

Wärmeplanung? In vielen Kommunen ist noch nicht viel passiert!
Bis 2028 haben Städte und Kommunen Zeit, ihre Wärmeplanung auf die Beine zu stellen. Und das hat eine enorme Bedeutung für alle, die nun zittern, ob sie in ihrem Keller ihre Heizung tauschen müssen. Eine Umfrage zeigt nun: Viele Kommunen stehen da echt noch am Anfang!

Ergebnis der Umfrage ist ernüchternd

Das Ergebnis der dpa-Umfrage in allen Bundesländern ist ernüchternd: Die Mehrheit der deutschen Kommunen ist bei der Planung, wie in der Zukunft klimafreundlich geheizt werden soll, noch nicht besonders weit. Die Nase vorn haben dicht besiedelte Metropolen wie München, Hamburg oder Köln.

Wie weit die eigene Kommune ist, hat direkte Auswirkungen für alle Hausbesitzer: Denn: Solange vor Ort keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen beim Heizungsaustausch auch noch Gasheizungen eingebaut werden dürfen - wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind.

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Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.

Bis 2045 sollen die Fernwärmenetze klimaneutral sein

Zum Themendienst-Bericht "Energie sparen: Ist der Umstieg auf Fernwärme eine Lösung?" von Katja Fischer und Simone Andrea Mayer vom 16. September 2022: Fernwärme entsteht in Kraftwerken als Zusatzprodukt bei der Stromerzeugung und wird unter anderen an Privathaushalte abgegeben. (Die Veröffentlichung ist für dpa-Themendienst-Bezieher honorarfrei.)
So funktioniert das Heizen mit Fernwärme
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Fernwärme soll im ganzen Prozess auf dem Weg zur Klimaneutralität eine wichtige Rolle spielen. Fernwärme kommt aus einem Kraft- oder Heizwerk in der Umgebung. Meistens wird dort Wasser erhitzt, das dann durch isolierte Rohre in die Häuser geleitet wird. Bis 2030 sollen die Wärmenetze, die bisher noch vor allem mit fossilen Energieträgern gespeist werden, bisherigen Plänen zufolge zu mindestens 50 Prozent Erneuerbaren Energien oder Abwärme nutzen. Bis 2045 müssen sie komplett treibhausgasneutral sein.

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Hier ist die Wärmeplanung schon gesetzliche Pflicht!

Damit die Wärmeplanung der Kommunen vorankommt, soll sie nach den Ampel-Plänen künftig gesetzlich verankert werden. In einigen Ländern - darunter Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen - sind die Städte teilweise schon jetzt gesetzlich verpflichtet, in den nächsten Jahren einen Wärmeplan vorzulegen.

Hier setzen die Länder auf Freiwilligkeit

Anderswo, etwa in Bayern oder NRW, setzt man auf Freiwilligkeit:

  • Laut dem Gemeindetag in Bayern gibt es bisher Pläne für einige Hundert der gut 2.000 Gemeinden

  • Nach Einschätzung des NRW-Städtetags sind die Kommunen vor Ort aktuell mit der Bestandsanalyse und dem Erheben von Daten beschäftigt. „Aus unserer Sicht scheint es realistisch, dass die Städte bis 2028 fertig sein können“, sagte ein Städtetagssprecher. Die NRW-Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate nennt unter anderem Mönchengladbach und Köln als Modellkommunen

Beispiel Mönchengladbach: Die Stadt hofft, bis zum Jahresende seine kommunale Wärmeplanung abzuschließen, so ein Sprecher. Zuvor habe man sich mit den Heizungen und der Wärmeplanung für rund 450 städtische Gebäude befasst - “vom Rathaus bis zum letzten Pavillon“.

Beispiel Köln: „Mitte 2023“ rechnet man hier mit Ergebnissen und plant dann konkrete Maßnahmen.

Beispiel München: Hier habe man bereits vor eineinhalb Jahren mit der Planung begonnen und könne „die Wende zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung in München deutlich schneller als vom Bund gefördert umsetzen“.

Beispiel Hamburg: Seit 2016 gibt es ein stadtweites Wärmekataster, in dem straßengenau verzeichnet ist, wo Fernwärme möglich ist. Derzeit würden Eignungsgebiete für den Ausbau und die Nachverdichtung von Wärmenetzen identifiziert, sagte ein Sprecher der Umweltbehörde.

Beispiel Berlin: Die Hauptstadt hat im vergangenen Jahr mit der Wärmeplanung begonnen und will 2026 fertig sein.

Hier geht die Wärmeplanung erst durch den Anstoß des Bundes los

Saarland: „Wir werden das Bundesgesetz entsprechend umsetzen“, hieß es aus dem Saarland. Kommunen, die bereits eine Wärmeplanung abgeschlossen hätten, seien nicht bekannt.

Auch in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz gibt es bislang noch keine gesetzlichen Pflichten.

Der Deutschen Städte- und Gemeindebund geht nicht davon aus, dass Kommunen die Wärmeplanung hinauszögern, damit die Austauschpflicht erst später greift. „Die Kommunen werden die kommunalen Wärmepläne so schnell wie möglich erstellen, nicht zuletzt, um den Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit zu geben, ob sie mit einem Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetze rechnen können“, so der Sprecher. (eku/dpa)

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