Alles Wichtige für Hausbesitzer und MieterKompromiss beim Heizungsgesetz: Was SIE jetzt wissen müssen!
Was für ein K(r)ampf! Die Ampelregierung einigt sich auf den letzten Metern vor der Sommerpause auf das umstrittene Heizungsgesetz.
Was Hausbesitzer und Mieter nun wissen müssen!
Verbraucherexperte Perduss: "Wer eine alte Heizung hat, muss erstmal nicht aktiv werden"
Viele Bürger haben Angst vor finanzieller Überforderung
Die Geld-Sorgen vieler Bürger sind groß, viele hatten – so eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag von RTL – Befürchtungen vor einer finanziellen Überlastung durch das geplante Heizungsgesetz. Jetzt ein vorsichtiges Aufatmen: Für die meisten Bürger soll das Gesetz nicht schon ab nächstem Jahr, sondern erst ab 2028 gelten. Nach der Ampel-Einigung soll das Gesetz unter Federführung von Wirtschaftsminister Robert Habeck doch noch diese Woche in den Bundestag.
Mehr Zeit für die Wärmewende
Ursprünglich war geplant, dass ab 2024 möglichst jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Das sollte das Ende von Gas- und Ölheizungen einläuten. Es folgte ein Aufschrei der Empörung über einen „Heizhammer“. Vor allem die FDP forderte Nachbesserungen und wehrte sich gegen einen Zwang zum Austausch und einen Fokus auf die Wärmepumpe.
Lese-Tipp: Fernwärme, Nahwärme oder doch Wärmepumpe - was lohnt sich für Sie?
Der Kompromiss sieht nun vor:
Das Gebäudeenergiegesetz und ein sogenanntes Wärmeplanungsgesetz sollen aneinander gekoppelt werden und beide zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Wärmeplanungsgesetz soll Länder und Kommunen in die Pflicht nehmen: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen - etwa über den Ausbau der Fernwärme.
Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss sich keine Gedanken mehr über den Einbau etwa einer Wärmepumpe mehr machen. Erst am Montag (12. Juni) hatten Vertreter der Bundesregierung mit Verbänden einen stärkeren Ausbau der Fernwärme vereinbart.
Kommunale Wärmeplanung bis 2028 - es bleibt mehr Zeit für Hausbesitzer
Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung soll bis spätestens 2028 eingeführt werden. Daraus sollen sich wichtige Aspekte ableiten:
Liegt noch keine kommunale Wärmeplanung vor:
Gelten bei bereits bestehenden Häusern die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht
Ab Anfang 2024 sollen weiter Gasheizungen eingebaut werden dürfen - wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten
In Neubaugebieten sollen die Regelungen des Heizungsgesetzes ab Januar 2024 gelten, es soll also nur eine Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent Ökostrom eingebaut werden dürfen
Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor:
Ist ein „klimaneutrales“ Gasnetz vorgesehen, sollen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden können
Wird bei der Wärmeplanung kein CO2-neutrales Gasnetz geplant, soll man nach einer angemessenen Übergangsfrist auf ein erneuerbares Heizungssystem umrüsten müssen - zum Beispiel durch einen Austausch hin zu einer Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz
Es solle keine Eingriffe in Eigentumsrechte geben, heißt es weiter.
Außerdem solle es keinerlei Einschränkungen etwa für Holzheizungen geben, weder im Bestand noch im Neubau.
Wir möchten Ihre Meinung wissen: Wie stehen Sie zum Heizungs-Kompromiss?
Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ.
Mehr Schutz für Mieter
Mehr Mieterschutz war ein zentrales Anliegen vor allem der SPD. Im Eckpunkte-Papier heißt es nun: „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden.“ Vermieter sollten aber Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren - das war der FDP wichtig.
Bei den Verhandlungen drehte es sich vor allem um die Modernisierungsumlage - damit kann der Vermieter Investitionskosten für eine neue Heizung auf den Mieter umlegen, sprich: die Miete erhöht sich.
Nach der Einigung soll nun gelten:
Falls der Vermieter in eine klimafreundliche Heizung investiert und Förderangebote nutzt, soll er Anspruch auf eine „weitere Modernisierungsumlage“ erhalten, wenn die Mieter von der Förderung finanziell profitieren.
Staatliche Förderung soll soziale Härten bis zur Mitte der Gesellschaft abfedern
Die Bundesregierung hat bereits Pläne für eine staatliche Förderung vorgelegt. Im Papier der Koalitionsspitzen nun heißt es, die Förderung werde aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert - einem Sondertopf - und solle „möglichst passgenau“ die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen. Aber: Die Details etwa zur genauen Höhe der staatlichen Förderung sind weiter offen.
(eku/dpa)
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