RTL liegt Papier vor Abwrackprämie für alte Heizungen? Diese Fördermaßnahmen plant die Ampelregierung

Wer soll den ganzen Wumms eigentlich bezahlen? Das fragen sich gerade viele Hausbesitzer, wenn es um das umstrittene Gesetz rund um Öl- und Gas-Heizungen geht, welches heute im Kabinett verabschiedet wurde. Die Antwort: Es soll ein umfangreiches Förderpaket geben. Eine Neuauflage der Abwrackprämie? Wir haben die Details, die RTL bereits exklusiv vorliegen, für Sie zusammengefasst.

Verbot von Gas-und Ölheizungen - was wurde beschlossen?

Das Ziel dieses Gesetzes ist der Klimaschutz: Mit dem sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollen schrittweise Öl- und Gasheizungen in Deutschland ausgetauscht werden. So soll der Klimaschutz im Wohnbereich vorangetrieben werden. Ab 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Grünen wollen damit vor allem den Einbau von Wärmepumpen forcieren. Aber Wärmepumpen und die Sanierung eines alten Hauses sind teuer. Sozialverbände fürchten, dass sich das gerade ärmere Haushalte nicht leisten können und befürchten sogar Notverkäufe von Häusern, wie Verena Bentele vom VDK im RTL/ntv-Frühstart sagte.

Lese-Tipp: Wann, was, wie: Was Sie als Hausbesitzer jetzt zu den neuen Beschlüssen wissen müssen

Wer soll die Förderungen bekommen?

Wer im selbstgenutzten Eigentum wohnt, der hat Anspruch auf die Förderung. Das gilt auch für Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohneinheiten, die in diesem Haus selbst wohnen.

Allen anderen Hausbesitzer bleibt die bisherige Förderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen erhalten. Auch für andere Sanierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Dämmung oder den Austausch von Fenstern, sollen die bereits bestehenden Förderungen erhalten bleiben.

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Was wird gefördert?

Verbrennungsheizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, werden nicht gefördert. Es sei denn, sie sind mit Wasserstoff betreibbar. Dann könnten die zusätzlichen Kosten für diese „H2-Readiness“ gefördert werden.

Mit welchem Geld, welchen Zuschüssen kann ich rechnen, wenn ich meine Heizung austausche?

Die Regierung plant hier insgesamt vier Förderungselemente in Bezug auf die Kosten einer neuen Heizung: Eine Grundförderung mit einem Fördersatz von 30 Prozent. Darüber hinaus gibt es noch einen Klimabonus I in Höhe von 20 Prozent für bestimmte Gruppen, zusätzlich zur Grundförderung. Einen Klimabonus II in Höhe von 10 Prozent sowie einen Klimabonus III in Höhe von 10 Prozent sind auch möglich. Außerdem soll es ergänzende Kreditförderungen geben sowie steuerliche Förderungen.

Die Förderungen zum Heizungsaustausch der Regierung in der Übersicht.
Die Förderungen zum Heizungsaustausch der Regierung in der Übersicht.
Ministerium für Bauwesen, Ministerium für Bauwesen, Ministerium für Bauwesen

Wer hat Anspruch auf welchen Klimabonus?

Grundförderung von 30 Prozent: Alle im Bestand möglichen und dem neuen GEG § 71 entsprechenden Heizungsoptionen werden mit dem gleichen Fördersatz von 30 Prozent gefördert, so heißt es im Gesetz.

Klimabonus I in Höhe von 20 Prozent zusätzlich:

  • Eigentümer, die einkommensabhängige Sozialleistungen bekommen, können diese Förderung beantragen.

  • Außerdem kann diese Förderung für den Austausch von Kohleöfen und Öl-bzw. Gas-Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind, genutzt werden und wenn deren Eigentümer ihr Haus schon vor 2002 bewohnten, sowie wenn die Eigentümer über 80 Jahre alt sind.

Klimabonus II in Höhe von 10 Prozent:

Diese Förderung gilt für den Austausch von Kohleöfen und Öl- und Gas-Heizungen, die mindestens fünf Jahre vor der gesetzlichen Austauschpflicht stehen.

Klimabonus III in Höhe von 10 Prozent:

Wenn die Heizung jünger als 30 Jahre ist und auch nicht mehr repariert werden kann und die Umsetzung von 65 Prozent erneuerbare Energie-Anteil innerhalb von einem Jahr (anstatt gesetzlicher Frist von höchstens 3 Jahren) umgesetzt wird, kann dieser Bonus beantragt werden.

Kreditförderung

Die Regierung bietet zinsgünstige Kredite bis zu 60.000 Euro an. Hier gibt es auch Tilgungszuschüsse. Alle Bürgerinnen und Bürger können diese Kredite in Anspruch nehmen.

Steuerförderung

Schon jetzt werden energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert. Wer selbst im Eigenheim wohnt, kann 20 Prozent seiner Investitionskosten absetzen. Die Ampelregierung berät über weitere Steuer-Förderungen.

(eku)

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