Zeuge schildert Horror-Tatnacht
Prozess um Polizistenmord von Kusel: "Das Blut lief die Straße hinunter"

Mit sehr drastischen Schilderungen der Tatnacht hat im Mordprozess um zwei erschossene Polizisten nahe Kusel in der Pfalz die Beweisaufnahme begonnen. Besonders emotional: Auch der letzte Funkspruch des erschossenen Polizeikommissars wurde im Gerichtssaal gespielt.
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Kusel: Erste Zeugen schildern Tatnacht im Mordprozess um getötete Polizisten

Als erste Zeugen sprachen die Einsatzkräfte und Rettungssanitäter, die wenige Minuten nach dem Verbrechen Ende Januar am Tatort eingetroffen waren. „Das Blut lief die Straße hinunter“, schilderte ein 27 Jahre alter Kollege der beiden Polizisten spürbar erschüttert.
Auch der letzte Funkspruch des ermordeten Polizisten wurde im Gerichtssaal gespielt. „Die schießen, die schießen“, ruft der 29-Jährige Alexander K. in Todesangst, bevor ein Schuss zu hören ist, dann Stille.
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Kusel: 39-Jähriger soll Polizisten mit Gewehrschüssen getötet haben

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Andreas S. vor, Ende Januar den Polizeikommissar und eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin bei einer Fahrzeugkontrolle mit Gewehrschüssen getötet zu haben. Grund dafür soll die Vertuschung von Jagdwilderei gewesen sein. Ein 33 Jahre alter mutmaßlicher Komplize, Florian V., ist wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt. Er soll beim Spurenverwischen geholfen haben.
Zu den 13 Zeugen zählen auch die Ehefrau und die Schwiegermutter des mutmaßlichen Schützen. Sie beriefen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und sagten nicht aus. Auch die Verlobte des Komplizen schwieg.
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Bei Prozessauftakt in Karlsruhe: Angeklagter behauptet, Komplize Florian V. hat auch geschossen
Bereits der erste Prozesstag war mit einer Überraschung gestartet: Denn Andreas S. beschuldigte seinen mutmaßlichen Komplizen, Florian V., auf die beiden Polizisten geschossen zu haben. Als die Beamten am Heck des Autos der beiden Angeklagten standen, will der 39-Jährige Schüsse gehört haben.
Dann habe er – selbst noch im Wagen sitzend – V. neben dem Auto mit einer Schrotflinte in der Hand gesehen. Aus Angst habe er dann auch geschossen, heißt es in Andreas S.’ Erklärung. In der Dunkelheit habe er nichts gesehen und die Polizisten nicht treffen wollen – es sei Notwehr gewesen. Am Landgericht Kaiserslautern sind Termine bis zum 9. September angesetzt. (dpa/jmu)