Polizistenmord von Kusel
Am 31. Januar 2022 wurden ein junger Polizeikommissar (29) und seine Anwärter-Kollegin (24) bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe der Ortschaft Kusel erschossen.

Polizistenmord am 31. Januar 2022 in Kusel in Rheinland-Pfalz
Im Januar 2022 wurden zwei junge Polizisten während einer Routinekontrolle im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz durch Schüsse tödlich verletzt. Die Tat ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 31. Januar 2022 auf der Kreisstraße 22. Die beiden Beamten der Polizeiinspektion Kusel absolvierten in dieser Nacht den Streifendienst in einem Zivilfahrzeug und trugen dabei Uniform und Sicherheitswesten. Während einer Verkehrskontrolle entdeckten sie in dem Kofferraum eines verdächtigen Fahrzeuges totes Wild. Gegen 4:20 Uhr wurden die Polizisten durch Kopfschüsse getötet. Im Gegensatz zu ihrem Kollegen soll die Polizistin keinen Schuss abgegeben haben. Ihre Waffe steckte noch im Holster. Zuvor setzten die Beamten noch einen alarmierenden Funkspruch ab.
Die Polizisten Yasmin B. (24) und Alexander K. (29) wurden brutal erschossen
Die getöteten Polizisten starben noch am Tatort. Zwar rückte Verstärkung an, jedoch kam für die junge Frau schon jede Hilfe zu spät und ihr Kollege verstarb kurze Zeit nach dem Eintreffen der Kollegen. Eine der beiden Todesopfer war die 24-jährige Polizeianwärterin Yasmin B., die sich noch im Hochschulstudium der Polizei Rheinland-Pfalz befand und in Kusel ein Praktikum absolvierte. Ihr getöteter Kollege war der 29-jährige Oberkommissar Alexander K.. Beide Beamten stammten aus dem Saarland und wurden Mitte Februar in ihren jeweiligen Heimatorten beigesetzt.
Erster Tatverdacht: Die Verdächtigen Andreas S. und Florian V. sollen illegale Jagdwilderei verdeckt haben wollen
Die Schützen der tödlichen Schüsse auf Yasmin B. und Alexander K. flüchteten vom Tatort. Nachdem mit Hochdruck nach ihnen gefahndet wurde, nahm die Polizei noch am Nachmittag des Tattages zwei Verdächtige im saarländischen Sulzbach fest. Es handelte sich dabei um den 38-jährigen Andreas Johannes S. und den 32-jährigen mutmaßlichen Mittäter Florian V.. Sie sollen die beiden Polizisten erschossen haben, um illegale Jagwilderei zu verdecken. Der mutmaßliche Täter Andreas Johannes S. soll Inhaber einer Bäckerei und eines Wildhandels sein. Gegen ihn wurden bereits mehrere strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt. Darunter fiel auch eine Geldstrafe wegen eines Jagdunfalls, bei dem Andreas Johannes S. einen anderen Jäger mit einer Flinte schwer verletzte. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung soll ein großes Waffenarsenal sichergestellt worden sein.
Gegen Florian V. besteht seit Anfang März kein Mordverdacht mehr
Florian V. wurde im März entlastet. Gegen ihn besteht kein Mordverdacht mehr, er sitzt jedoch weiterhin in Untersuchungshaft wegen einem Haftbefehl gegen ihn wegen Wilderei und Vereitelung einer Straftat. Bisher wurde angenommen, dass nicht eine Person allein alle Schüsse abfeuern konnte. Da Florian V. offenbar kaum Schießerfahrung hat, Andreas Johannes S. hingegen aber ein sehr guter Schütze sei, wird davon ausgegangen, dass er allein der Schütze war.
Prozessbeginn im Juni: Viele offene Fragen um den brutalen Polizistenmord in Kusel
Am 21. Juni 2022 begann der Prozess gegen Andreas Johannes S. vor dem Landgericht Kaiserslautern. Dem 39-Jährige werden zwei Morde, „aus Habgier und um eine Straftat zu verdecken“ vorgeworfen. Der mutmaßlichen Mittäter Florian V. muss sich unter anderem dem Vorwurf der Strafvereitelung stellen. Vor Gericht muss außerdem geklärt werden, wie Andreas S. an die mitgeführten Waffen gelangen konnte. Seit April 2020 durfte er Waffen weder besitzen noch kaufen oder leihen, hatten die Behörden mitgeteilt. Auch einen Jagdschein habe Andreas S. nur bis Ende März 2020 besessen. Es gibt ein laufendes Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen die Ehefrau von Andreas Johannes S., da sie dem Angeklagten geholfen haben könnte. In seiner Einlassung vor Gericht beschuldigte Andreas S. seinen mutmaßlichen Komplizen Florian V. auch geschossen zu haben. Er selbst will aus Notwehr gehandelt haben.
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