Aus Angst vor einem Kratzer

Mann (82) schlägt mit Handfeger auf Autofahrerin ein – wie Heike N. die Attacke erlebte

von Frank Vacik und Sebastian Stöckmann

Er benutzte seinen Handfeger als Waffe: Wegen des Angriffs auf eine Autofahrerin muss sich ein Rentner in Chemnitz vor Gericht verantworten. Der 82-Jährige soll auf die Frau eingeschlagen haben, weil er Angst hatte, dass sie beim Einparken sein Auto beschädigt. Wie erlebte das Opfer den Angriff?
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Beim Einparken kommt es zum Streit

Im August will Heike N. (58) ihr Auto neben dem von Wilfried E. abstellen. Doch was als einfaches Parkmanöver beginnt, endet in einem Riesenzoff. „Ich wollte rückwärts reinfahren", erzählt die 58-Jährige. Doch der Rentner stellt sich mitten in die Parklücke. „Dann bin ich ausgestiegen, weil ich dachte, der hört mich vielleicht nicht", sagt Heike N.

Angeblich wurde Wilfried E.s Wagen schon häufig beschädigt, wenn andere Autofahrer neben ihm einparken wollten. „Ich hab sie zur Seite geschoben – sie soll doch bitte hier gegenüber in die Lücke fahren", behauptet der 82-Jährige.

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Rentner soll Autofahrerin mit Handfeger geschlagen haben

Ein sonderbarer Wunsch, für den Heike N. kein Verständnis hat. Sie bekommt Angst vor dem Rentner. „Er wurde noch böser, hat seinen Handfeger rausgeholt und mir den drübergebraten", erinnert sie sich. „Ich hatte schon Schmerzen und blaue Flecken." Zum Arzt sei sie jedoch nicht gegangen.

Die 58-Jährige zeigt Wilfried E. an. Von der Staatsanwaltschaft wird er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil der Handfeger eine gefährliche Waffe sei. Der Richter am Amtsgericht Chemnitz widerspricht dem im Prozess am Donnerstag: Es handele sich um eine einfache Körperverletzung, und ein Handfeger sei keinesfalls eine gefährliche Waffe.

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Prozess in Chemnitz: Gericht spricht 82-Jährigen schuldig

Den Vorschlag des Richters, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an Heike N. einzustellen, lehnt Wilfried E. vehement ab. „Weil ich nichts getan hab", sagt er. „Wenn ich wirklich draufgehauen und sie einen blauen Fleck gehabt hätte, hätte sie doch zum Arzt gehen und sich das bestätigen lassen können."

Doch das Gericht spricht den 82-Jährigen schuldig und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro.