Die zehn günstigsten AnbieterIhr wollt die Krankenkasse wechseln? Das müsst ihr wissen!

Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen liegen auf einem Tisch.
Die Krankenkassenbeiträge unterscheiden sich zum Teil erheblich.
Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Krankenkasse ist gleich Krankenkasse? Von wegen!
Durch einen Wechsel lässt sich im besten Fall richtig Geld sparen. Insbesondere, wenn eure aktuelle Kasse eine Beitragserhöhung ankündigt. Allerdings solltet ihr eure Entscheidung nicht allein von den jeweiligen monatlichen Kosten abhängig machen, sondern auch das Leistungsangebot der Kassen vergleichen. So geht ihr am besten vor.

Das sind eure Rechte bei einer Beitragserhöhung

Grundsätzlich bietet sich ein Krankenkassenwechsel immer dann an, wenn eine andere Kasse für eure persönlichen Ansprüche bessere Leistungen bietet als die eigene. Das kann beispielsweise die Übernahme von Behandlungskosten für Akupunktur oder Homöopathie sein. Aber auch ein ähnliches Leistungsangebot zu einem deutlich günstigeren Preis rechtfertigt einen Wechsel der Krankenkasse.

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Wenn euer bisheriger Anbieter seine Zusatzbeiträge erhöht, habt ihr sogar ein Sonderkündigungsrecht. Normalerweise müsst ihr mindestens zwölf Monate lang Mitglied gewesen sein, bevor ein Wechsel möglich ist – im Falle einer Beitragserhöhung entfällt diese Einschränkung.

Egal ob ihr erst seit Kurzem oder schon seit über einem Jahr Mitglied seid, die Kündigungsfrist bleibt mit zwei Monaten zum Monatsende jedoch gleich. Ein Beispiel: Hat eure Kasse die Beiträge zum 1. Oktober erhöht, könnt ihr noch bis zum 31. Oktober kündigen. Der Wechsel erfolgt dann zum 1. Januar 2025. Bis dahin muss allerdings der erhöhte Zusatzbeitrag gezahlt werden.

So einfach funktioniert der Krankenkassen-Wechsel

Sobald ihr euch für eine neue Krankenkasse entschieden habt, stellt ihr einen Aufnahmeantrag bei eurer Wunschkasse. Das funktioniert bei den meisten Kassen problemlos online. Die neue Krankenkasse informiert anschließend eure bisherige Kasse. Das heißt, ihr braucht die Mitgliedschaft in eurer alten Kasse nicht selbst zu kündigen und seid weiterhin lückenlos versichert, denn bis zum Ende der Kündigungsfrist seid ihr noch Mitglied bei eurer bisherigen Krankenkasse.

Ist alles zwischen der alten und neuen Kasse geregelt, erhaltet ihr eure Mitgliedsbestätigung und die elektronische Krankenversicherungskarte von eurer neuen Kasse. Jetzt müsst ihr nur noch euren Arbeitgeber über die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse informieren.

Übrigens: Gesetzliche Krankenkassen können einen Antrag nicht wegen des Alters oder besonderer Vorerkrankungen ablehnen.

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Jetzt ist eure Meinung gefragt

Die aktuell günstigsten Krankenkassen

Vor dem Wechsel solltet ihr euch klarmachen, was euch wichtig ist und welche Erwartungen ihr an eure (zukünftige) Krankenkasse habt. Neben niedrigen Zusatzbeiträgen kann das ein besonderes Bonusprogramm oder ein umfangreiches Angebot an Präventionskursen sein. Einen guten Überblick bietet die Krankenkassenliste des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Dort sind auch die Zusatzbeiträge der jeweiligen Kassen aufgeführt.

Das sind aktuell die bundesweit geöffneten Krankenkassen mit den niedrigsten Zusatzbeiträgen (Stand: 16.10.2024):

  • BKK firmus – 0,90 %

  • Hkk Krankenkasse – 0,98 %

  • Audi BKK – 1,00 %

  • Techniker Krankenkasse – 1,20 %

  • HEK - Hanseatische Krankenkasse – 1,30 %

  • R+V Betriebskrankenkasse – 1,40 %

  • BKK ProVita – 1,49 %

  • Betriebskrankenkasse Mobil – 1,49 %

  • BKK Linde 1,50 – %

  • TUI BKK – 1,50 %

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