Lohnt sich ein Wechsel?Saftige Erhöhungen! Diese sechs Krankenkassen sind jetzt teurer

Ärzte dürfen gesetzlich Versicherten keine früheren Termine gegen Aufpreis anbieten, stellte ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf klar.
Tendenz steigend: Immer mehr Krankenkassen erhöhen ihre Zusatzbeiträge.
Benjamin Nolte/dpa-tmn

Ist jetzt die Zeit für den Wechsel gekommen?
Gesund bleiben wird immer teurer: Dutzende Krankenkassen haben dieses Jahr bereits ihre Beiträge erhöht. Sechs weitere ziehen jetzt nach. Welche das sind und wann ihr über einen Wechsel nachdenken solltet!

Eine Kasse sprengt die Drei-Prozent-Marke

Stiftung Warentest vergleicht fortlaufend das Angebot von 68 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. 97 Prozent der gesetzlich Versicherten sind bei einer von ihnen Mitglied. Insgesamt haben dieses Jahr bereits 58 Kassen ihre Zusatzbeiträge angehoben.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, der vom Gesundheitsministerium festgelegt wird, liegt 2024 bei 1,7 Prozent – im Vorjahr waren es 1,6 Prozent. Dieser Betrag ist für die Krankenkassen allerdings nicht bindend. Sie legen ihre Beiträge nach der eigenen finanziellen Situation fest.

So auch folgende Kassen, die seit dem 1. Oktober mehr von ihren Mitgliedern verlangen:

  • Bertelsmann BKK: von 1,4 auf 2,5 Prozent

  • BKK 24: von 2,55 auf 3,25 Prozent

  • BKK Scheufelen: von 1,85 auf 2,75 Prozent

  • Heimat KK: von 1,84 auf 2,5 Prozent

  • IKK gesund plus: von 1,49 auf 2,39 Prozent

  • mhplus BKK: von 1,58 auf 2,56 Prozent

Die saftigste Erhöhung gibt es bei der BKK 24. Mit 3,25 Prozent ist sie jetzt die zweitteuerste Krankenkasse überhaupt. Die teuerste bleibt die KKH Kaufmännische Krankenkasse, deren Zusatzbeitrag bei 3,28 Prozent liegt.

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Jetzt wechseln, Hunderte Euro sparen

Geht man von einem Gehalt von 3.000 Euro aus, müssen betroffene Mitglieder durch die Erhöhungen jährlich zwischen 36 und 234 Euro mehr für ihre Krankenversicherung zahlen, wie Stiftung Warentest ausrechnet. Bei Selbstständigen ist es doppelt so viel, da bei ihnen nicht die Hälfte des Betrags vom Arbeitgeber übernommen wird.

Ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann sich also durchaus lohnen. Vorher solltet ihr aber genau prüfen, welche Zusatzleistungen eure bisherige Kasse übernommen hat und welche ihr in Zukunft braucht, beziehungsweise wollt.

Hat die Krankenkasse die Beiträge erhöht, gilt das Sonderkündigungsrecht. Die Frist hierfür beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wer also seit dem 1. Oktober einen höheren Betrag zahlt, kann noch bis zum 31. Oktober kündigen und zum Januar 2025 zu einer anderen Kasse wechseln, wie Stiftung Warentest erklärt. Bis dahin muss noch der erhöhte Zusatzbeitrag gezahlt werden.

Die Sonderkündigung ist vor allem für Personen interessant, die noch keine zwölf Monate bei ihrer aktuellen Krankenkasse sind, denn normalerweise ist erst nach dieser Zeit ein Wechsel möglich. Ab einer Mitgliedschaft von einem Jahr oder mehr beträgt die reguläre Kündigungsfrist immer zwei Monate zum Monatsende.

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